Urkunde 1569 Mai 23

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

23. Mai 1569
Rutger Frendtinck bekundet als verordneter Richter Wilhelms, Herzogs zu Cleve, Gulich und Berge, Grafen zu der Marck und Ravensbergh, Herrn zu Ravenstein, in Sachen zwischen Johan vom Grymbergh genannt Altenbochum und seinen Gläubigern:
Die Erben des Diederich Beckman, Bürgermeisters zu Bochum, hätten zwar für rückständige Schuldbeträge Ländereien von dem vorgenannten Altenbochum erhalten, indessen sei noch ein Rückstand von 64 Goldgulden 15 Albus und 10 1/2 Heller vorhanden. Daneben habe Johan Bitter, Bürger zu Bouchum, sich beklagt, daß Altenbochum ihm für rückständigen Lohn noch 40 Taler und 1 englische Mantell schulde. Auf seine Bitten habe er ihm als selbständigen Kläger und als Vormund der Beckmans Erben neben anderem 57 1/2 Goldgulden, 20 Albus - 2 Heller und die Nutzgenießung von 25 Ruten, welche Mathias vam Loe zur Dorneburgh für ein aus Altenbochums Gut Hamburg erhaltenes Stück Land an Altenbochum oder seinen Gläubiger herausgeben soll, angewiesen,
van Loe habe zwar die Herausgabe versprochen, es sei aber nichts erfolgt.
Deshalb habe er — der Richter — den Melchior vom Loe auf Anhalten Bitters auf Montag nach dem Sonntag Cantate <9. Mai> laufenden Jahres zur Verantwortung vorgeladen. Da dieser am Gerichtstage nicht erschienen sei, habe er dem Bitter aus dem Gute Hamburg 5 Scheffel 25 Ruten zwischen den Landwehren im Kirchspiel Harpen gelegen als Pfand überwiesen. Die Wiedereinlösung kann jährlich auf Petri ad Cathedram oder 8 Tage vorher oder nachher erfolgen.
Standgenossen: Christoffer Putman, Frone, Diederich Beckman, Gerichtsschreiber, Bernhart von Sodingen.
Der Richter siegelt.
Dorneburger Kopiar von 1567 ff.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen