Urkunde 1712 April 14

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

14. April 1712, Werden
Coelestinus, Abt zu Werden und Helmstedde, belehnt nach dem Tode des Frantz Sigismund von Elverfeld zu Herbede, Fürstlich Münsterischen Generalleutnants, Geheimen Kriegsrats, Obristen eines Regiments zu Fuß und kommandierenden Generals der gesamten aus- und inländischen Truppen und Festungen,
dessen minderjährigen ältesten Sohn Friederich Christian von Elverfeld zu Dalhausen durch den Bevollmächtigten Paul Adolph Grollmann, Doktor der Rechte und Richter zu Strünckede etc., mit dem Stiftsadelshof Dahlhausen, mit den Leuten und sämtlichem Zubehör zu Dienstmanns- und Pachtrecht, vorbehaltlich der nach Ausweisung der Stiftsregister und Lagerbücher zu entrichtenden jährlichen gewöhnlichen Pächte.
Der Bevollmächtigte leistet kraft der ihm von der Witwe Freifrau von Elverfeld. geborenen von Gahlen, Vormünderin ihrer Kinder, erteilten und vorgelegten Vollmacht Eid und Huldung.
Friedrich Christian hat bei Erlangung seiner Großjährigkeit die Belehnung selbst zu empfangen.
Zeugen: Kanzleidirektor Doktor der Rechte Johann Wilhelm Mälher und Kanzleisekretär Johann Franz Contzen als Stiftsdienstmannslehnmänner.
Der Abt siegelt mit dem großen Stiftssiegel und unterschreibt.
Kopie.
Lehnsangelegenheiten (Auszug aus den Ingrossations-Büchern der Werdenschen Lehen aus den Jahren 1708—88. Fol. 1—3. (Werdensche Lehen 11]

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen