Falscher Selbstankläger (1906)

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Folgende Notizen über einen "falschen Selbstankläger" aus Eickel findet sich am 20. August 1906 in der Indiana Tribüne.[1]

Falscher Selbstankläger

Der 34-jährige Arbeiter Johann Wiczorek aus Eickel stellte sich im Anfang des Jahres 1903 der Kriminal-Polizei und bezichtigte sich der Täterschaft einer Reihe von Raubüberfällen und Diebstählen. Das Gewissen liehe ihm keine Ruhe. Im Verlaufe der Untersuchung stiegen Zweifel an dem normalen Geisteszustand des Wiczorek auf. Er wurde einer Irrenanstalt zur Untersuchung übergeben.

Jetzt wurde der Fall vor dem Schwurgericht in Bochum verhandelt. Zwei Irrenärzte waren als Sachverständige geladen. Wiczorek hielt seine früheren Angaben aufrecht, wonach er in den Jahren 1900 bis 1902 in Bochum und Herne vier Raubanfälle und Diebstähle ausgeführt haben wollte. Die Kriminal-Polizei hat keine Feststellungen zu der Sache machen können. Sie ist der Ansicht, dass die Straftaten nicht ausgeführt worden sind. Auf der Polizeiwache bezeichnete er sich als großer Sünder, der nach Buße verlange, um mit dem Leben abzuschließen. Der Angeklagte ist das uneheliche Kind eines Trinkers, der durch Selbstmord endete. Schon früh führte der Vater den Sohn auf die Bahn des Lasters.

In der Haft machte Wiczorek einen außerordentlich niedergeschlagenen Eindruck, lag beständig auf den Knien und betete. Unter Tränen bezichtete er sich verschiedener Vergehen und flehte in überschwänglicher Weise nach Buße. Das gleiche Verhalten trug er auch in den ersten Wochen seines Aufenthaltes in der Irrenanstalt zur Schau.

Wiczorek hat nur ein halbes Jahr die Schule besucht, ist völliger Analphabet. In der Irrenanstalt machte er nach den Wahrnehmungen des Irrenarztes den Eindruck eines melancholischen Mannes, der an Sinnestäuschungen litt. So wollte der Angeklagte seine angeblichen Opfer gesehen haben, die ihn zu töten trachteten, böse Geister nahm er wahr in Gestalt von schwarzen Vögeln. Das Gutachten des Irrenarztes ging dahin, dass der Alkohol die melancholische Depression und schließlich einen krankhaften Geisteszustand bei dem Angeklagten hervorgerufen hatte, dessen Anfang Jahre zurückliege.

Die Entziehung des Alkohols brachte allmählich eine Besserung in dem Geisteszustande des Angeklagten hervor, der schließlich als geheilt entlassen werden konnte. Gegenwärtig arbeitet er wieder in Eickel bei einem Bauer. Der Staatsanwalt beantragte Freisprechung. Die Geschworenen verneinten die Schuldfragen. Das Gericht sprach Wiczorek frei.

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Quellen