Martinsbuch 1779
den 10ten Nov. 1779.
Da die wirthe im Dorfe Eickel Bis dato das Brauen noch nicht wieder angefangen haben, so hat daher der Nachbahr- und Pflichttag hieselbst wieder abgehalten werden müßen. Sollten aber die wirthe im Dorfe künftig wider Bier haben, so Verstehet sich von selbsten, daß alsdann künftig das so genante St. Martinshauß im Dorfe abgehalten werden soll und muß.
Anjetzo sind saämtliche Nachbahr-Pflichige außer Joh. Henr: Haltern in Eickel, und Kiepenberg erschienen. In Ansehung des Kiepenbergs, da der Besitzer des genannten Kottens Jürgen Löns[1] als Verwalter auf Nosthausen im Amte wohnhaft, die Kottstebbe auch unBewohnet Ledig stehet, mithin hat dieserhalb in loco keine Execution Verrichtet werden können. Die gegenwärtige Gesellschaft aber erinnerten, daß des Kiepenbergs Anteil Jährl. zu 5 stbr reserviret, und Biß zu Bewohnung des Kottens Von dem Jürgen Lönnis Beigetrieben werden müße, als womit er Bis daran sein Bewenden Behält.
In Betreff des Joh: Henr: von Haltern in Eickel, da denselbe anjetzo zum 2ten mal Boshafter weise ausgeblieben wäre, So Bestunden anwesende Gesellschaft schlechterdings darauf, daß derselbe nunmehro Vorjährigem Protocollo gemäß zu seiner Schuldigkeit mit gestärkter Hand angehalten, und zum georsam gebracht werden nüße. Hierauf ist Vitinghoff im Lohhofe, Weustenbusch und Grünhoff Befehliget worden, die Execution mittels aufziehung eines todten Pfandes Bey Haltern zu Verrichten, und das Pfand anhero zu Bringen.
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