Martinsbuch 1770
wurde anheute hirselbst das so genante St. Martins oder Nachb=Bahr Hauß Bey D. H. von Haltern abgehalten, und sind darauf sämtliche Eingeseßenen, außer
Kiepenberg
Died. Löns
Vorster wegen Organisten Hauß
Meering
Salomon Arndt wegen Delmans Hauß
Mummenhoff
Bömcken
erschienen und hat ein jeder seine praestanda teils in Roggen in Natura und teils in Gelde das Viertel zu 15 stbr gerechnet, richtig abgeführet,
Expost ist Meering noch erschienen, und sein ratam richtig abgeführet.
In Ansehung der ausgebliebenen
Kiepenberg
Salomon Arndt und
Bömcken
hat der wirth Haltern sich Erkläret, selbige annehmen zu wollen.
Was Vorster und Mummenhoff betrift, ist von anwesender Nach=Bahrschaft Beschloßen worden, selbige durch 2 Deputierte zu ihrer Schuldigkeit vorerst, weilen der Vorster in Organisten Hauß ein Fremder Einkömling ist, in Bescheidenheit an Mahnen zu laßen, in unverhofften weigerungsfall aber selbige sofort, mittels aufziehung eines todten Pfandes zum gehorsam zu bringen. Nach Mummenhoff und Lonnis sind Schulte zur alten Dorneburg und Vitinghoff im Lohhofe als Executores gesand worden.
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