Urkunde 1607 Dezember 16
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
16. Dezember 1607 Dortmundt
Johans von Auwe. Gerichtsschreiber zu Hoerde. bekundet, daß er heute von Goswin von Dungelen zu Dalhausen mit seinem Recht auf den Heilinghoff zu Brackel und seinem Zubehör belehnt worden sei und er ihm den Lehnseid (juramentum fidelitatis) geleistet habe.
Unterschrift des von Auwe.
Original.
Nachrichten betr. die Camciischen Lehngüter. welche ehemals die Freiherru von Düngellen von dem König von Preuflen zu Lehn getragen nahen . . . Fol 9.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 6 Nr. 136
- Werbeck 1999
Siehe auch