Urkunde 1499 September 28
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
28. September 1499:
Wylhelm von Eckmershoven, Richter zu Castrop, bekundet, daß vor ihm im gehegten Gericht Hermann von Düngelen und dessen Hausfrau Lotgert für eine Summe Geld der Äbtissin Katharine von Westhoven und dem Konvent des Zisterzienserinnen-Klosters Kentrop (Kentorpe) eine Rente von 12 Goldgulden aus Haus und Wohnung Bladenhorst, den Zehnten zu Holthusen und allen ihren Gütern im Kirchspiel und Gericht Castrop, fällig alle Jahr zu Pfingsten, verkauft haben.
Siegel des Richters und des Hermann von Düngelen; durch Brand zerstört; Perg.; beschädigt.
Quelle
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 432 Haus Bladenhorst (Dep.), Nr. 29[1]
Siehe auch