Gemeindeversammlung Herne: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren: | :Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren: | ||
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Version vom 19. März 2015, 11:07 Uhr
Schaefer 1912
- Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren:
- Papetin
- Klüsener
- Schröder
- Kartenberg
- Rautert
- Schmidt-Sodingen
- Voß
- Mumme
- Ranft
- Richter
- Bromen
- W. Schlenkhoff
Abgelöst durch Stadtverordneten-Versammlung 1897