Amtsgericht Herne 1892 – 1921: Unterschied zwischen den Versionen
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[...] Bei Einführung des allgemeinen Landrechts in Preußen im Jahre 1794 endete die Zugehörigkeit von Herne zum Gerichtsbezirk Strünkede. [...] Mit dem Anschwellen der Bevölkerung von Herne wurde der Wunsch laut, ein Königliches Amtsgericht nach Herne zu bekommen [...] jedoch erfolglos gebliebene Schritte. [...] der Verfasser dieses Werkes ([[Hermann Schaefer]]), griff 1886 den gedanken wieder auf. Es stand zu erwarten, daß die Stadt Bochum Einspruch gegen die Herner Bestrebungen erheben würde, [...] Nun strebte damals Bochum [aber] an, Sitz eiens Landgerichts zu werden, zu dessen Bezirk auch Herne gehören sollte. Der Verfasser erklärte den maßgeblichen Personen in Bochum, er werde die dortigen Wünsche unterstützen unter der Bedingung, daß Bochum den Hernern keine Schwierigkeiten bereiten würde bei dem Streben nach errichtung eines Amtsgerichts in Herne. Man einigte sich auf dieser Grundlage. Beiderseits wurde die Verabredung durchgeführt. [...] Hervorragend freundliches Eingehen auf die Herner Wünsche zeigte Excellenz Falk<ref>Adalbert Falk (* 10. August 1827 in Metschkau (Schlesien); † 7. Juli 1900 in Hamm) war preußischer Kultusminister und seit 1882 Präsident des Oberlandesgerichts Hamm[https://de.wikipedia.org/wiki/Adalbert_Falk].</ref>, damaliger Chef=Präsident in Hamm. Er kam am 6. Juni 1887 persönlich nach Herne. Auf seinem Rat beschloß die Gemeinde-Vertretung dem Fiskus einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen, das Gerichtsgebäude zu errichten und an den Fiskus zu verpachten. Der Justizminister verlangt demnächst weiterhin, daß Herne als Miete nur 4% für den Bau - ohne den Grundstückswert - fordern dürfte, auch die Ausbesserungskosten des Gebäudes tragen müsse und zwar dem Fiskus, nicht aber der Gemeinde, ein Kündigungsrecht zustehen solle. Die Gemeinde mußte sich nach Lage der Sache mit diesen Forderungen einverstanden erklären.<br/> Nach längeren Verhandlungen wählte der Fiskus als Bauplatz dasjenige Grundstück an der Bahnhofstraße, auf welchem das jetzige Gerichtsgebäude steht.<br/>Am 8. März 1889 erging ein Gesetz, nach welchem die Gemeinden Herne, Horsthausen, Baukau und Hiltrop des Amtes Herne, sowie Holsterhausen des Amtes Wanne (das Amt Eickel bestand damals noch nicht) zu einem Amtsgerichtsbezirk Herne vereinigt wurden, unter gleichzeitiger Abtretung vom Bezirk des Amtsgerichts Bochum. Dieses Gesetz bildete einen geichtigen Schritt vorwärts in der Entwicklung von Herne <br/> Am 4. Juni 1889 ließ sich als erster Rechtsanwalt der jetzige Justizrat und Notrar Diekmann in Herne nieder.<br/>Im Justizministerium wurde eine Bauplanskizze für das zu errichtende Gebäude entworfen und zur Weiterbearbeitung Bauinsprector Kiß und Regierungsbaumeister Bender bestimmt. es gelang beiden Beamten dem Wunsche von Herne nachzukommen und dem Gebäude ein besseres architektonisches Aussehen zu geben, als von Berlin aus vorgesehen war. Hingegen hatten die Herner Bestrebungen, das Gebäude größer und auch anbaufähiger zu gestalten, nur insofern Erfolg, als man die ursprünglich nur für 2 Richter vorgesehenen Räume so veränderte, daß sie 4 Richter aufnehmen konnte. Die Anbaufähigkeit blieb aber unberücksichtigt.<br/>Die Gemeinde ließ nunmehr den "Gerichtskotten" in der ihr vorgeschriebenen Form herstellen. Durch Königliche Verordnung vom9. März 1892 wurde bestimmt, daß das Amtsgericht vom 1. Oktober 1892 in Tätigkeit zu treten habe. <br/>Es geschah.<br/>Die ersten Richter in Herne waren Amtsrichter Jost und assessor Schmitz.<br/>Der zu Lasten des Fiskus fallende Fehler, beim Bau die Zukunft nicht genügend ins Auge gefaßt zu haben, brachte schon nach 12 Jahren die Notwendigkeit zur Anmietung weiterer Amtsräume in einem Privathause und nötigt sogar jetzt schon zu einem vollständig neuen Gerichtsbau an anderer Stelle, nämlich in der Nähe des neuen Rathauses. Der Bau wird voraussichtlich [[1914]] begonnen und vom Fiskus vielleicht in solcher Abmessung vorgesehen werden, daß er auch dann noch genügt, wenn Herne sich nach Osten vergrößert. | |||
Gegenwärtig (1912) amtieren am Herner Gericht 6 Amtsrichter, nämlich die Herren van Hengel (Aufsichtsführender), Plaß, Middelanis, Stahl, Jonas und Dr. Melcher. | |||
[...] Nachdem 1910 (1. April) Hiltrop und Holsterhausen abgetrennt worden sind, besteht der Amtsgerichtsbezirk nur noch aus dem Stadthebiet Herne. | |||
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Version vom 3. März 2015, 10:15 Uhr
Das königliche Amtsgericht war von 1892 – 1921 an der Bahnhofstraße beheimatet. Dann erfolge der Umzug zum neuerrichteten Amtsgerichtsgebäude am Herner Rathaus.
Das alte Amtsgerichtsgebäude erfuhr verschieden Nutzungen:
1929: Unterbringung des Katasteramtes Herne
1930: Unterbringung der Städt. Bücherei
1936: Unterbringung der SA-Standarte 457 Herne
1938: Unterbringung der Katasterämter Castrop-Rauxel & Wanne-Eickel
1945-1951: Sitz des brit. Stadtkommandanten
1946: Unterbringung des Wirtschaftsamtes
1948: Sitz der Bücherei des Deutschen Ostens
Schließlich erfolgte der Abriss und am 28.02.1973 eröffnete an gleicher Stelle das neuerbaute City-Center unter dem Motto „Hier soll der Kunde in erster Linie Mensch sein“.
Quellen
Stadtarchiv Herne:
Dokumentationsbibliothek: Sammlungen Amtsgericht, City Center
Postkartensammlung
Bericht Schaefer 1912 S. 45-47
[...] Bei Einführung des allgemeinen Landrechts in Preußen im Jahre 1794 endete die Zugehörigkeit von Herne zum Gerichtsbezirk Strünkede. [...] Mit dem Anschwellen der Bevölkerung von Herne wurde der Wunsch laut, ein Königliches Amtsgericht nach Herne zu bekommen [...] jedoch erfolglos gebliebene Schritte. [...] der Verfasser dieses Werkes (Hermann Schaefer), griff 1886 den gedanken wieder auf. Es stand zu erwarten, daß die Stadt Bochum Einspruch gegen die Herner Bestrebungen erheben würde, [...] Nun strebte damals Bochum [aber] an, Sitz eiens Landgerichts zu werden, zu dessen Bezirk auch Herne gehören sollte. Der Verfasser erklärte den maßgeblichen Personen in Bochum, er werde die dortigen Wünsche unterstützen unter der Bedingung, daß Bochum den Hernern keine Schwierigkeiten bereiten würde bei dem Streben nach errichtung eines Amtsgerichts in Herne. Man einigte sich auf dieser Grundlage. Beiderseits wurde die Verabredung durchgeführt. [...] Hervorragend freundliches Eingehen auf die Herner Wünsche zeigte Excellenz Falk[1], damaliger Chef=Präsident in Hamm. Er kam am 6. Juni 1887 persönlich nach Herne. Auf seinem Rat beschloß die Gemeinde-Vertretung dem Fiskus einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen, das Gerichtsgebäude zu errichten und an den Fiskus zu verpachten. Der Justizminister verlangt demnächst weiterhin, daß Herne als Miete nur 4% für den Bau - ohne den Grundstückswert - fordern dürfte, auch die Ausbesserungskosten des Gebäudes tragen müsse und zwar dem Fiskus, nicht aber der Gemeinde, ein Kündigungsrecht zustehen solle. Die Gemeinde mußte sich nach Lage der Sache mit diesen Forderungen einverstanden erklären.
Nach längeren Verhandlungen wählte der Fiskus als Bauplatz dasjenige Grundstück an der Bahnhofstraße, auf welchem das jetzige Gerichtsgebäude steht.
Am 8. März 1889 erging ein Gesetz, nach welchem die Gemeinden Herne, Horsthausen, Baukau und Hiltrop des Amtes Herne, sowie Holsterhausen des Amtes Wanne (das Amt Eickel bestand damals noch nicht) zu einem Amtsgerichtsbezirk Herne vereinigt wurden, unter gleichzeitiger Abtretung vom Bezirk des Amtsgerichts Bochum. Dieses Gesetz bildete einen geichtigen Schritt vorwärts in der Entwicklung von Herne
Am 4. Juni 1889 ließ sich als erster Rechtsanwalt der jetzige Justizrat und Notrar Diekmann in Herne nieder.
Im Justizministerium wurde eine Bauplanskizze für das zu errichtende Gebäude entworfen und zur Weiterbearbeitung Bauinsprector Kiß und Regierungsbaumeister Bender bestimmt. es gelang beiden Beamten dem Wunsche von Herne nachzukommen und dem Gebäude ein besseres architektonisches Aussehen zu geben, als von Berlin aus vorgesehen war. Hingegen hatten die Herner Bestrebungen, das Gebäude größer und auch anbaufähiger zu gestalten, nur insofern Erfolg, als man die ursprünglich nur für 2 Richter vorgesehenen Räume so veränderte, daß sie 4 Richter aufnehmen konnte. Die Anbaufähigkeit blieb aber unberücksichtigt.
Die Gemeinde ließ nunmehr den "Gerichtskotten" in der ihr vorgeschriebenen Form herstellen. Durch Königliche Verordnung vom9. März 1892 wurde bestimmt, daß das Amtsgericht vom 1. Oktober 1892 in Tätigkeit zu treten habe.
Es geschah.
Die ersten Richter in Herne waren Amtsrichter Jost und assessor Schmitz.
Der zu Lasten des Fiskus fallende Fehler, beim Bau die Zukunft nicht genügend ins Auge gefaßt zu haben, brachte schon nach 12 Jahren die Notwendigkeit zur Anmietung weiterer Amtsräume in einem Privathause und nötigt sogar jetzt schon zu einem vollständig neuen Gerichtsbau an anderer Stelle, nämlich in der Nähe des neuen Rathauses. Der Bau wird voraussichtlich 1914 begonnen und vom Fiskus vielleicht in solcher Abmessung vorgesehen werden, daß er auch dann noch genügt, wenn Herne sich nach Osten vergrößert.
Gegenwärtig (1912) amtieren am Herner Gericht 6 Amtsrichter, nämlich die Herren van Hengel (Aufsichtsführender), Plaß, Middelanis, Stahl, Jonas und Dr. Melcher.
[...] Nachdem 1910 (1. April) Hiltrop und Holsterhausen abgetrennt worden sind, besteht der Amtsgerichtsbezirk nur noch aus dem Stadthebiet Herne.