Urkunde 1733 April 3: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan Moritz Wynoldt von Düngellen]], Herr zu Dahlhausen und Haveckenschede, bekundet, dass er heute den Eheleuten Wilhelm Fröling von Korn-Harpen das '''Gut Overhoff zu Harpen''' mit Haus, Hof, Gärten, Ländereien
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan Moritz Wynoldt von Düngellen]], Herr zu Dahlhausen und Haveckenschede, bekundet, dass er heute den Eheleuten Wilhelm Fröling von Korn-Harpen das '''Gut Overhoff zu Harpen''' mit Haus, Hof, Gärten, Ländereien
und allen Rechten und Gerechtigkeiten, in gleicher Weise wie dessen Vorgesessene es in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet habe. <br />
und allen Rechten und Gerechtigkeiten, in gleicher Weise wie dessen Vorgesessene es in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet habe. <br />
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Verkaufsbriefe über verschiedene verkaufte Höfe und Kotten. Fol 1 und 2.</small>
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==Quelle==
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*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand

Version vom 3. Januar 2017, 20:00 Uhr

Urkundentext

3. April[1] 1733, Haus Dahlhausen
Johan Moritz Wynoldt von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Haveckenschede, bekundet, dass er heute den Eheleuten Wilhelm Fröling von Korn-Harpen das Gut Overhoff zu Harpen mit Haus, Hof, Gärten, Ländereien und allen Rechten und Gerechtigkeiten, in gleicher Weise wie dessen Vorgesessene es in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet habe.
Die Pächter haben jährlich auf Martini nach Dahlhausen oder wohin sie rechtmäßig verwiesen werden, 23 Malter Roggen und 21 Malter Gerste Hattnegscher[2] Maß. 6 Schuldschweine, 15 Pfd. Flachs, 6 Gänse, 14 Hühner, 100 Eier, 1 holländischen Käse von 12 Pfd., ¼ Pfd. Kanehl zu liefern, wöchentlich 1 Pferdedienst, 2 Düngedienste und 1 Tag mit 2 Pflügen Dienste zu leisten oder für nicht geleistete Dienste 11 Rtlr. zu zahlen, sowie des Winters 1 Rind zu futtern.
Die Pachtrückstände, wofür das gesamte tote und lebende Inventar der Pächter haftet, sollen bei Verlust des Gewinnes und der aufgewandten Verbesserungen, ein Jahr nicht überdauern.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Verkaufsbriefe über verschiedene verkaufte Höfe und Kotten. Fol 1 und 2.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. Fraglich!
  2. = Hattinger Maß