Urkunde 1644 (Düngelen / ev. Eickel): Unterschied zwischen den Versionen
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Er behält sich jedoch vor, daß, falls das Kapital künftig getilgt werde, dieses nur mit Wissen und Bewilligung seiner Person oder seiner Nachfolger am Hause Dahlhausen anderweitig verliehen werde. <br /> | Er behält sich jedoch vor, daß, falls das Kapital künftig getilgt werde, dieses nur mit Wissen und Bewilligung seiner Person oder seiner Nachfolger am Hause Dahlhausen anderweitig verliehen werde. <br /> | ||
Die Zinsen sollen die dürftigen Armen nur dieses Kirspels, soweit sie Anhänger der Augspurgisch-Lutherischen Konfession sind,auf Weihnachten erhalten, über die Verwendung ist Rechnung zu legen.<br /> | Die Zinsen sollen die dürftigen Armen nur dieses Kirspels, soweit sie Anhänger der Augspurgisch-Lutherischen Konfession sind,auf Weihnachten erhalten, über die Verwendung ist Rechnung zu legen.<br /> |
Version vom 17. Dezember 2016, 23:04 Uhr
Urkundentext
1644
Dahlhausen
Rutger von Dungelen zu Dahlhausen übergibt gemäß dem letzten Willen seines † Vaters Goswin von Dungelen dem Pastor und den Kirchherrn für die Armen des Kirspels Eckel ein Legat von 200 Rtlr. aus einer Schuldverschreibung über ein Darlehn 215 Rtlr., verliehen an den † Hans Friderich von Loe zu Overdieck, Drosten des Amts Wetter.
Er behält sich jedoch vor, daß, falls das Kapital künftig getilgt werde, dieses nur mit Wissen und Bewilligung seiner Person oder seiner Nachfolger am Hause Dahlhausen anderweitig verliehen werde.
Die Zinsen sollen die dürftigen Armen nur dieses Kirspels, soweit sie Anhänger der Augspurgisch-Lutherischen Konfession sind,auf Weihnachten erhalten, über die Verwendung ist Rechnung zu legen.
Der Pastor zu Eckel bestätigt den Empfang der Schuldverschreibung und erklärt sich mit den gestellten Bedingungen einverstanden.
Kopie.
Nachrichten btr. die bei der Evangel. Luther. Gemeine zu Eickel gewesenen Predigerwahlen etc. Fol. 6 und 7.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 32 Nr. 184
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen