Urkunde 1684 April 21: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngellen]] zu Dahlhausen und Havckenschede bekundet für sich und seine Erben, heute an die Eheleute Jürgen Holtz und Greite das Gut Holtz zu Goldham mit Haus und Zubehör, wie es seine Eltern vom Hause Dahlhausen in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet und in Gewinn getan zu haben. <br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngellen]] zu Dahlhausen und Havckenschede bekundet für sich und seine Erben, heute an die Eheleute Jürgen Holtz und Greite das Gut Holtz zu Goldham mit Haus und Zubehör, wie es seine Eltern vom Hause Dahlhausen in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet und in Gewinn getan zu haben. <br />
Die Pächter haben jährlich Martini auf dem Hause Dahlhausen oder wohin sie verwiesen werden, abzuliefern 38 Malter harten Korn duplicis und 2 Malter Hafer Hattinger Maß, 4 Schultschweine, 6 Hühner, 10 Pfd. Flachs von Wischen 30 Albus und von einem anderen Wischen 3 Tlr. weniger 1 Ort.: <br />
Die Pächter haben jährlich Martini auf dem Hause Dahlhausen oder wohin sie verwiesen werden, abzuliefern 38 Malter harten Korn duplicis und 2 Malter Hafer Hattinger Maß, 4 Schultschweine, 6 Hühner, 10 Pfd. Flachs von Wischen 30 Albus und von einem anderen Wischen 3 Tlr. weniger 1 Ort.: <br />
ferner 1 Rind des Winters auszufüttern, sodann wöchentlich 1 Pferdedienst und 2 Kohlfuhren nach Dorsten zu leisten. Ohne Einwilligung des Pachtherrn darf kein Holz gehauen werden. <br />
ferner 1 Rind des Winters auszufüttern, sodann wöchentlich 1 Pferdedienst und 2 Kohlfuhren<ref>= Kohlefuhren auf dem [[Gahlenscher Kohlenweg|Gahlener Kohlenweg]]. Vermutlich gegen Bezahlung für den Pachtherrn!</ref> nach Dorsten zu leisten. Ohne Einwilligung des Pachtherrn darf kein Holz gehauen werden. <br />
Falls die Pächter die Pacht nicht pünktlich zahlen und über 1 Jahr hierin im Rückstand bleiben, ist der Vertrag nicht nur aufgehoben sondern auch ihr gesamtes bewegliches und unbewegliches Mobiliar dem Pachtherrn verfallen.<br />
Falls die Pächter die Pacht nicht pünktlich zahlen und über 1 Jahr hierin im Rückstand bleiben, ist der Vertrag nicht nur aufgehoben sondern auch ihr gesamtes bewegliches und unbewegliches Mobiliar dem Pachtherrn verfallen.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
<small>Kopie einer von Baltz beglaubigten Kopie.</small><br />
<small>Kopie einer von Baltz beglaubigten Kopie.</small><br />
<small>Frhr. v. Dungellen zu Dahlhausen / die Hütungsberechtigten der Dahlhauser Heide und . . . Overbeck wegen des in die Schonung beim Accazienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 190 u. 91.</small>
<small>Frhr. v. Dungellen zu Dahlhausen / die Hütungsberechtigten der Dahlhauser Heide und . . . Overbeck wegen des in die Schonung beim Accazienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 190 u. 91.</small>
==Quelle==
==Quelle==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand

Version vom 23. November 2016, 19:30 Uhr

Urkundentext

21. April 1684 Haus Dahlhausen
Moritz Gosswin von Düngellen zu Dahlhausen und Havckenschede bekundet für sich und seine Erben, heute an die Eheleute Jürgen Holtz und Greite das Gut Holtz zu Goldham mit Haus und Zubehör, wie es seine Eltern vom Hause Dahlhausen in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet und in Gewinn getan zu haben.
Die Pächter haben jährlich Martini auf dem Hause Dahlhausen oder wohin sie verwiesen werden, abzuliefern 38 Malter harten Korn duplicis und 2 Malter Hafer Hattinger Maß, 4 Schultschweine, 6 Hühner, 10 Pfd. Flachs von Wischen 30 Albus und von einem anderen Wischen 3 Tlr. weniger 1 Ort.:
ferner 1 Rind des Winters auszufüttern, sodann wöchentlich 1 Pferdedienst und 2 Kohlfuhren[1] nach Dorsten zu leisten. Ohne Einwilligung des Pachtherrn darf kein Holz gehauen werden.
Falls die Pächter die Pacht nicht pünktlich zahlen und über 1 Jahr hierin im Rückstand bleiben, ist der Vertrag nicht nur aufgehoben sondern auch ihr gesamtes bewegliches und unbewegliches Mobiliar dem Pachtherrn verfallen.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie einer von Baltz beglaubigten Kopie.
Frhr. v. Dungellen zu Dahlhausen / die Hütungsberechtigten der Dahlhauser Heide und . . . Overbeck wegen des in die Schonung beim Accazienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 190 u. 91.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. = Kohlefuhren auf dem Gahlener Kohlenweg. Vermutlich gegen Bezahlung für den Pachtherrn!