Urkunde 1644 - 1683 (Düngelen): Unterschied zwischen den Versionen
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Acta und Nachrichten betr. die Camensche Lehen, welche ehemals die Freiherrn von Düngelen von Sr. Königl. Majestät von Preußen zu Lehen getragen haben . . . Fol. 59.</small> | Acta und Nachrichten betr. die Camensche Lehen, welche ehemals die Freiherrn von Düngelen von Sr. Königl. Majestät von Preußen zu Lehen getragen haben . . . Fol. 59.</small> | ||
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Aktuelle Version vom 8. Juli 2016, 21:18 Uhr
Urkundentext
1644 - 1683
Aus einer Aufzeichnung über die Camenschen Lehen:
Rütger von Düngelen wird am 16. April 1644 belehnt mit den Gütern
1) Richtering
2) Weltzen
3) Ebbinghoven mit ungefähr 20 Morgen Land und 38 Scharen Holz in der Bergcamer Mark.
Das Gut Richtering ist ein Burglehn zu Camen und alle 3 sind Märkische gemeine Mannlehne.
Im Jahre 1683 ist das erste auf 10 Rtlr., das zweite gleichfalls auf 10 Rtlr., das dritte aber auf 12 Rtlr. und die Scharen Holz auf 18 Rtlr. steuerpflichen Beitrag festgesetzt (quotisiret).
Nach dem Lehnregister vom Jahre 1681 soll das erste Lehn 14 Maltersaat groß sein und 14 Malter duplicis zehnten, das zweite 15 Maltersaat groß sein und 12 Malter triplicis eintragen, das dritte 20 Scheffelsaat Land groß sein und 10 Malter Korn auswerfen nebst den Holzscharen, die von geringer Abnutzung (Nutzen) sein sollen.
Im Jahre 1679 im Dezember, beantragt Moritz Goßwin von Düngelen. einziger Sohn des † Rütger von Düngelen, die Belehnung:
er erhält am 10. Februar 1680 den Mutzettel und am 1 Juli die Belehnung.
Acta und Nachrichten betr. die Camensche Lehen, welche ehemals die Freiherrn von Düngelen von Sr. Königl. Majestät von Preußen zu Lehen getragen haben . . . Fol. 59.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 32f. Nr. 185
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen