Urkunde 1679 März 15: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
K (→Siehe auch) |
K (→Siehe auch) |
||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}} | {{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}} | ||
Version vom 8. Juli 2016, 21:07 Uhr
Urkundentext
15. März 1679, Essen
Anna Salome, Äbtissin zu Essen, belehnt nach dem Tode des Rödger von Düngelen seinen Sohn Mauritz Goswin von Düngelen zu Dalhausen zu Lehen- und Dienstmanns Rechten mit dem Schenkamt und Gut Overbeck im Kirspel von Steel.
Sein Bevollmächtigter Doktor beider Rechte Adolf Hinrich Esseler hat Huldung und Eid geleistet.
Zeugen: Fürstlich Essenscher Rat Doktor Peter Aurelius und Johann Wilhelm Ströhe als zwee Mannen vom Lehen.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Die Vollmacht für Doktor Esseler ist ausgestellt. Dahlhausen, den 14. März.
Kopie.
Nachrichten betr. des hochfürstl. Essendische Erbschenkamt u. die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 12. u. 13.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 111 Nr. 291
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen