Urkunde 1630 November 26: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Gosswin von Düngelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] verkauft an Frau Kapitain Catharina Westholldt (Westerholdt) den Velmedeschen oder Düngeischen Zehnten umb Camen gelegen und den blutigen Zehnten für 100 Rtlr. Der Kaufpreis soll am 9. Dezember (den negsten zweiten sontagh Adventus Domini) in der Stadt Hamm nach Abgabe des Kaufbriefes und anderer dazu gehöriger Zehntrollen und Zehnbücher entrichtet werden. <br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Gosswin von Düngelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] verkauft an Frau Kapitain Catharina Westholldt (Westerholdt) den Velmedeschen oder Düngelschen Zehnten umb Camen gelegen und den blutigen Zehnten für 100 Rtlr. Der Kaufpreis soll am 9. Dezember (den negsten zweiten sontagh Adventus Domini) in der Stadt Hamm nach Abgabe des Kaufbriefes und anderer dazu gehöriger Zehntrollen und Zehnbücher entrichtet werden. <br />
Damit die Käuferin noch die (diesjährige) Hälfte von dem harten Korn- und Haferzehnten erhält, soll der Verkäufer noch den in diesem Jahre mit der Witwe Lochtfeld vereinbarten Vertrag (Nottul), von dem Pastor Wilhelm Schulen verfaßt, mit dem Kaufbrief abliefern.<br />
Damit die Käuferin noch die (diesjährige) Hälfte von dem harten Korn- und Haferzehnten erhält, soll der Verkäufer noch den in diesem Jahre mit der Witwe Lochtfeld vereinbarten Vertrag (Nottul), von dem Pastor Wilhelm Schulen verfaßt, mit dem Kaufbrief abliefern.<br />
Unterschrift des Verkäufers und der Käuferin.<br />
Unterschrift des Verkäufers und der Käuferin.<br />

Version vom 19. März 2016, 17:08 Uhr

Urkundentext

26. November 1630
Kamen
Gosswin von Düngelen zu Dalhausen verkauft an Frau Kapitain Catharina Westholldt (Westerholdt) den Velmedeschen oder Düngelschen Zehnten umb Camen gelegen und den blutigen Zehnten für 100 Rtlr. Der Kaufpreis soll am 9. Dezember (den negsten zweiten sontagh Adventus Domini) in der Stadt Hamm nach Abgabe des Kaufbriefes und anderer dazu gehöriger Zehntrollen und Zehnbücher entrichtet werden.
Damit die Käuferin noch die (diesjährige) Hälfte von dem harten Korn- und Haferzehnten erhält, soll der Verkäufer noch den in diesem Jahre mit der Witwe Lochtfeld vereinbarten Vertrag (Nottul), von dem Pastor Wilhelm Schulen verfaßt, mit dem Kaufbrief abliefern.
Unterschrift des Verkäufers und der Käuferin.
Original.
Kaufbriefe von den dem Frhrn. v. Düngelen zustehenden Bauernhöfen und Kotten, volumen I. Fol. 104 und 105.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen