Urkunde 1610 Juli 14: Unterschied zwischen den Versionen
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Hiernach zahlen erstere dem von Düngelen gegen Überlieferung sämtlicher Behändigungsbriefe durch ihren Diener Peter Schmett auf Weihnachten 1610 für die bis dahin verfallenen Zinsen 60 Rtlr. und auf Weihnachten 1611 gemäß dem Vergleich über das Sunderholz 330 Rtlr.. die übrigen 200 Rtlr. erst nach einem von ihnen mit der Aebtissin zu Essen und dem Herrn zum Stein abgeschlossenen Vergleich.<br /> | Hiernach zahlen erstere dem von Düngelen gegen Überlieferung sämtlicher Behändigungsbriefe durch ihren Diener Peter Schmett auf Weihnachten 1610 für die bis dahin verfallenen Zinsen 60 Rtlr. und auf Weihnachten 1611 gemäß dem Vergleich über das Sunderholz 330 Rtlr.. die übrigen 200 Rtlr. erst nach einem von ihnen mit der Aebtissin zu Essen und dem Herrn zum Stein abgeschlossenen Vergleich.<br /> | ||
Der Vertrag ist doppelt ausgefertigt und unterschrieben von Gosswin von Düngelen und den anwesenden Erben des Hauses Grimbergs: Dierich Overlacker, Gert vom Neuenhove, Johan von Plettenbergh zu Lenhausen und Christian von Plettenbergh.<br /> | Der Vertrag ist doppelt ausgefertigt und unterschrieben von Gosswin von Düngelen und den anwesenden Erben des Hauses Grimbergs: Dierich Overlacker, Gert vom Neuenhove, Johan von Plettenbergh zu Lenhausen und Christian von Plettenbergh.<br /> | ||
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Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als Erben des Hauses Grimberg. Fol. 6—7. | ''Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als Erben des Hauses Grimberg. Fol. 6—7.'' | ||
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Version vom 7. März 2016, 17:23 Uhr
Urkundentext
14. Juli 1610
Iserlohn
Die Erben des Hauses Grimbergh und des Gosswin von Dungelen zu Dalhausen schließen auf Veranlassung des abwesenden Herman von Hovel einen Vergleich.
Hiernach zahlen erstere dem von Düngelen gegen Überlieferung sämtlicher Behändigungsbriefe durch ihren Diener Peter Schmett auf Weihnachten 1610 für die bis dahin verfallenen Zinsen 60 Rtlr. und auf Weihnachten 1611 gemäß dem Vergleich über das Sunderholz 330 Rtlr.. die übrigen 200 Rtlr. erst nach einem von ihnen mit der Aebtissin zu Essen und dem Herrn zum Stein abgeschlossenen Vergleich.
Der Vertrag ist doppelt ausgefertigt und unterschrieben von Gosswin von Düngelen und den anwesenden Erben des Hauses Grimbergs: Dierich Overlacker, Gert vom Neuenhove, Johan von Plettenbergh zu Lenhausen und Christian von Plettenbergh.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als Erben des Hauses Grimberg. Fol. 6—7.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 8 f. Nr. 141
- Werbeck 1999
Siehe auch