Urkunde 1600-1653 (Metler): Unterschied zwischen den Versionen

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[[1600]]-[[1653]] Nachrichten über den Lohoff oder Lohmans Hof zu Westicke im Kirspel Matlaer oder Matlen (Metler) im Amt Unna und Land von der Mark:<br />
[[1600]]-[[1653]] Nachrichten über den Lohoff oder Lohmans Hof zu Westicke im Kirspel Matlaer oder Matlen (Metler) im Amt Unna und Land von der Mark:<br />
#[[1600]] Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Diderich von Haveckenschede die Belehnung nachgesucht und den Mutschein erhalten (praes. 19. 1. 1600)
#[[1600]] Goswin [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngel]] hat nach dem Tode seines Schwagers Diderich von Haveckenschede die Belehnung nachgesucht und den Mutschein erhalten (praes. 19. Januar 1600)
#[[1615]] Belehnung des Goswin von Düngel und Hendrich von der Capellen:  
#[[1615]] Belehnung des Goswin von Düngel und Hendrich von der Capellen:  
#[[1655]] Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Hendrich von der Capellen Mutung getan für seinen Sohn Rutger und zugleich Vollmacht zum Lehnsempfang erteilt (praes. 27. 8. 1615):  
#[[1655]] Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Hendrich von der Capellen Mutung getan für seinen Sohn Rutger und zugleich Vollmacht zum Lehnsempfang erteilt (praes. 27. August 1615):  
#[[1640]] den 11. Mai ist Goswin von Düngelen belehnt:  
#[[1640]] den [[11. Mai]] ist Goswin von Düngelen belehnt:  
#[[1640]] hat Rutger von Düngelen nach dem Tode seines Vaters die Mutung getan und den Mutschein erhalten (praes. 7. October 1645);
#[[1640]] hat Rutger von Düngelen nach dem Tode seines Vaters die Mutung getan und den Mutschein erhalten (praes. 7. October 1645);
#[[1646]] wirkliche Belehnung des Rotger von Düngel:  
#[[1646]] wirkliche Belehnung des Rotger von Düngel:  
#[[1653]] beantragt Rutger von Düngel bei der Lehnkammer das Lehen, weil es (von Havckenscheid) weit entlegen, seineu Gläubigern zu übertragen und dafür sein freies allodiales Erbe Lohmans Gut zu Hordel im Amt Bochumb als Lehen anzuerkennen, (praes. 8. 1. 1653: der Antrag ist abgelehnt. Unterschrift. Ferdinand Holstein Lehnsekretär.
#[[1653]] beantragt Rutger von Düngel bei der Lehnkammer das Lehen, weil es (von Havckenscheid) weit entlegen, seineu Gläubigern zu übertragen und dafür sein freies allodiales Erbe Lohmans Gut zu Hordel im Amt Bochumb als Lehen anzuerkennen, (praes. 8. Januar 1653: der Antrag ist abgelehnt. Unterschrift. Ferdinand Holstein Lehnsekretär.<br />
Nachrichten über Lehmanns Hof . . . Fol. 73—76.
Nachrichten über Lehmanns Hof . . . Fol. 73—76.
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Version vom 25. Februar 2016, 12:44 Uhr

Urkundentext

1600-1653 Nachrichten über den Lohoff oder Lohmans Hof zu Westicke im Kirspel Matlaer oder Matlen (Metler) im Amt Unna und Land von der Mark:

  1. 1600 Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Diderich von Haveckenschede die Belehnung nachgesucht und den Mutschein erhalten (praes. 19. Januar 1600)
  2. 1615 Belehnung des Goswin von Düngel und Hendrich von der Capellen:
  3. 1655 Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Hendrich von der Capellen Mutung getan für seinen Sohn Rutger und zugleich Vollmacht zum Lehnsempfang erteilt (praes. 27. August 1615):
  4. 1640 den 11. Mai ist Goswin von Düngelen belehnt:
  5. 1640 hat Rutger von Düngelen nach dem Tode seines Vaters die Mutung getan und den Mutschein erhalten (praes. 7. October 1645);
  6. 1646 wirkliche Belehnung des Rotger von Düngel:
  7. 1653 beantragt Rutger von Düngel bei der Lehnkammer das Lehen, weil es (von Havckenscheid) weit entlegen, seineu Gläubigern zu übertragen und dafür sein freies allodiales Erbe Lohmans Gut zu Hordel im Amt Bochumb als Lehen anzuerkennen, (praes. 8. Januar 1653: der Antrag ist abgelehnt. Unterschrift. Ferdinand Holstein Lehnsekretär.

Nachrichten über Lehmanns Hof . . . Fol. 73—76.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen