Amtsversammlung Herne vor 1897: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Westfälischen Landgemeindeordnung von 1841 wird ''"aus mehreren Gemeinden nebst den nicht im Gemeindeverbande stehenden Rittergütern ein Verwaltungsbezirk (Amt oder Kirchspielslandgemeinde) unter einem Amtmann gebildet"''. Der Amtmann wird nach Anhörung des Landrats von der Regierung ernannt. Er kann zum Vorsteher seiner Wohngemeinde bestimmt werden.''"Das Amt kann zugleich usw. einen Kommunalverband bilden"''. Ein Großteil der frühereien Bürgermeistereien erscheint erst in der Statistik von 1858 als Amt. | |||
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===[[Schaefer 1912]]=== | ===[[Schaefer 1912]]=== |
Version vom 19. März 2015, 11:08 Uhr
Amtsverfassung
Nach der Westfälischen Landgemeindeordnung von 1841 wird "aus mehreren Gemeinden nebst den nicht im Gemeindeverbande stehenden Rittergütern ein Verwaltungsbezirk (Amt oder Kirchspielslandgemeinde) unter einem Amtmann gebildet". Der Amtmann wird nach Anhörung des Landrats von der Regierung ernannt. Er kann zum Vorsteher seiner Wohngemeinde bestimmt werden."Das Amt kann zugleich usw. einen Kommunalverband bilden". Ein Großteil der frühereien Bürgermeistereien erscheint erst in der Statistik von 1858 als Amt.
Herne
Schaefer 1912
- Nach der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung wird über Amtsangelegenheiten beschlossen durch die Amtsverfassung. Sie setzt sich zusammen aus dem Amtmann als Vorsitzenden, den Vorstehern der zum Amt gehörigen Gemeinden und aus Amtsverordneten, deren jede Gemeinde eine durch Satzung zu bestimmende Zahl wählt. So war denn auch die letzte Amtsversammlung von Herne gefügt, bis sie 1897 (1. April) mit der Auflösung des Amtes einging. Bis dahin hatten Herne 6, Baukau 2 und die übrigen 4 Gemeinden je einen Amtsverordneten entsendet.
Abgelöst durch die Gemeindeversammlung Herne.