Urkunde 1732 Dezember 4: Unterschied zwischen den Versionen

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Diederich Friedrich Anton Freiherr von Romberg und Hedwig [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Freiin von Düngellen]] zu Dahlhausen, Herr und Frau zu Massen etc., bekunden, von den Eheleuten Diedrichh Reinhard Christoph Quad von Landkron und Josine Charlotte, Freiin von der Marck, Herrn und Frau zu Ickern etc., heute ein Darlehn von 1000 Rtlr. erhalten zu haben. <br />
Diederich Friedrich Anton Freiherr von Romberg und Hedwig [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Freiin von Düngellen]] zu Dahlhausen, Herr und Frau zu Massen etc., bekunden, von den Eheleuten Diedrich Reinhard Christoph Quad von Landkron und Josine Charlotte, Freiin von der Marck, Herrn und Frau zu '''Ickern''' etc., heute ein Darlehn von 1000 Rtlr. erhalten zu haben. <br />
Dieser Betrag ist sofort zur Zahlung des am Hause Massen rückständigen Brautschatzes ihrer Tante, der Frei- und Gerichtsfrau von Siberg zur Kemnade und Stiepel etc., verwendet worden. <br />
Dieser Betrag ist sofort zur Zahlung des am Hause Massen rückständigen Brautschatzes ihrer Tante, der Frei- und Gerichtsfrau von Siberg zur Kemnade und Stiepel etc., verwendet worden. <br />
Bis zur Ablöse des Kapitals, deren halbjährliche Kündigung jedem Teile vorbehalten bleibt, sind 5%ige Zinsen zu entrichten. Zur Sicherheit haftet das gesamte Besitztum der Schuldner, insbesonders das Haus Massen.<br />
Bis zur Ablöse des Kapitals, deren halbjährliche Kündigung jedem Teile vorbehalten bleibt, sind 5%ige Zinsen zu entrichten. Zur Sicherheit haftet das gesamte Besitztum der Schuldner, insbesonders das Haus Massen.<br />

Version vom 3. Januar 2017, 19:32 Uhr

Urkundentext

4. Dezember 1732, Haus Massen[1]
Diederich Friedrich Anton Freiherr von Romberg und Hedwig Freiin von Düngellen zu Dahlhausen, Herr und Frau zu Massen etc., bekunden, von den Eheleuten Diedrich Reinhard Christoph Quad von Landkron und Josine Charlotte, Freiin von der Marck, Herrn und Frau zu Ickern etc., heute ein Darlehn von 1000 Rtlr. erhalten zu haben.
Dieser Betrag ist sofort zur Zahlung des am Hause Massen rückständigen Brautschatzes ihrer Tante, der Frei- und Gerichtsfrau von Siberg zur Kemnade und Stiepel etc., verwendet worden.
Bis zur Ablöse des Kapitals, deren halbjährliche Kündigung jedem Teile vorbehalten bleibt, sind 5%ige Zinsen zu entrichten. Zur Sicherheit haftet das gesamte Besitztum der Schuldner, insbesonders das Haus Massen.
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.
Unterschrift der Zeugen: Jan Friderich Beurhaus Doctor, Johann Göecke.
Kopie.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen