Urkunde 1728 März 6: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Sicherheit des Betrages und der Zinsen verpfänden sie, denen ihr älterer Bruder gegen Übernahme seiner Schulden das Haus Overdick erblich übertragen hatte, ihr gesamtes Hab und Gut.<br />
Zur Sicherheit des Betrages und der Zinsen verpfänden sie, denen ihr älterer Bruder gegen Übernahme seiner Schulden das Haus Overdick erblich übertragen hatte, ihr gesamtes Hab und Gut.<br />
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.<br />
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.<br />
Eine Kopie wurde Bochum, den 8. September 1744, den Akten des Hypotheken- und Grundbuchs beigefügt.<ref>Vgl.: Hypothekenbücher http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fwww.landesarchiv-nrw.de%2Fdigitalisate%2FAbt_Westfalen%2FGrafschaft_Mark_Gerichte_III%2F00002_02%2Fmets.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=106&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=94f5eec061dbd68c0bc3f3dcae13c1e1</ref><br />
Eine Kopie wurde Bochum, den 8. September 1744, den Akten des Hypotheken- und Grundbuchs beigefügt.<ref>Vgl.: [[Hypothekenbücher|III Grafschaft Mark, Gerichte III, , Nr. 2, 2: Hypothekenbuch des Amtes Bochum: Wattenscheid und adlige Güter S. 101/106 Nr. 11]] http://dfg-viewer.de/show/?tx_dlf%5Bid%5D=http%3A%2F%2Fwww.landesarchiv-nrw.de%2Fdigitalisate%2FAbt_Westfalen%2FGrafschaft_Mark_Gerichte_III%2F00002_02%2Fmets.xml&tx_dlf%5Bpage%5D=106&tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=94f5eec061dbd68c0bc3f3dcae13c1e1</ref><br />
Unterschrift. J. H. Kipp, Gerichtschreiber.<br />
Unterschrift. J. H. Kipp, Gerichtschreiber.<br />
<small>Kopie.<br />
<small>Kopie.<br />

Version vom 27. Dezember 2016, 13:27 Uhr

Urkundentext

30. Januar 1728, Overdick
Philipp und Friederich Moritz von Loe versprechen ihrer Schwester Dorothea Philippine von Loe, Ehefrau Ernst Friedrich von Buttler zu Steckenrode, ihren Kindesteil von 2000 Rtlr., den ihr älterer Bruder Clamor Vincent von Loe als Erbherr des Hauses Overdick bei ihrer Verheiratung gemäß Vergleich vom 1. November 1718 aushändigen sollte, künftigen Michaelis auszuzahlen oder davon 5% Zinsen zu entrichten.
Zur Sicherheit des Betrages und der Zinsen verpfänden sie, denen ihr älterer Bruder gegen Übernahme seiner Schulden das Haus Overdick erblich übertragen hatte, ihr gesamtes Hab und Gut.
Die Aussteller siegeln und unterschreiben.
Eine Kopie wurde Bochum, den 8. September 1744, den Akten des Hypotheken- und Grundbuchs beigefügt.[1]
Unterschrift. J. H. Kipp, Gerichtschreiber.
Kopie.
Acta manualia in Sachen des Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagten / den von Loe-Overdickschen Contradictoren Jacobi, betr. die Grenzstreitigkeit in der Heide. Fol. 199—20

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen