Urkunde 1700 September 23: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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[[23. September]] [[1700]], Haus Overdyck<br />
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Vincent Freiherr von Isselstein bekundet, dass [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Goswyn von Düngelen]] durch seinen Vetter, Herrn zu Dahlhausen, das Darlehn von 53 Rtlr., welches sein Wachtmeister Philips Horstmann ihm geliehen hatte, heute auf dem Hause Overdyck zurückgezahlt hat. <br />
Vincent Freiherr von Isselstein bekundet, dass [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Goswyn von Düngelen]] durch seinen Vetter, Herrn zu Dahlhausen, das Darlehn von 53 Rtlr., welches sein Wachtmeister Philips Horstmann ihm geliehen hatte, heute auf dem Hause Overdyck zurückgezahlt hat. <br />
Durch diese Empfangsbescheinigung wird die Originalschuldverschreibung für nichtig erklärt.<br />
Durch diese Empfangsbescheinigung wird die Originalschuldverschreibung für nichtig erklärt.<br />
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==Quelle==
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*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand

Version vom 18. Dezember 2016, 00:12 Uhr

Urkundentext

23. September 1700, Haus Overdyck
Vincent Freiherr von Isselstein bekundet, dass Goswyn von Düngelen durch seinen Vetter, Herrn zu Dahlhausen, das Darlehn von 53 Rtlr., welches sein Wachtmeister Philips Horstmann ihm geliehen hatte, heute auf dem Hause Overdyck zurückgezahlt hat.
Durch diese Empfangsbescheinigung wird die Originalschuldverschreibung für nichtig erklärt.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Kaufbriefe von den dem Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I. Fol. 15

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen