Urkunde 1681 Juli 10: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] und Havekenschedt kauft heute von Conradt Joann von Schell zu Rechen und Goldtschmedingh den '''Meesmannhoff''' (zu Riemcke) mit allem Zubehör, wie dieser früher vom Haus Daelhausen übertrafen worden ist. <br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] und Havekenschedt kauft heute von Conradt Joann von Schell zu Rechen und Goldtschmedingh den '''Meesmannhoff''' (zu Riemcke) mit allem Zubehör, wie dieser früher vom Haus Daelhausen übertrafen worden ist. <br />
Nach einem zwischen dem Verkäufer und seinen Gläubigern getroffenen Vergleich zahlt der Käufer an Doctor Essellen und dessen jüngeren Bruder 540 Rtlr., an Peter Grolman 500 Rtlr., an die Erben Woringen 200 Rtlr. und an [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|von Hugenpoth]] 200 Rtlr. samt den diesjährigen Zinsen, so daß an den Verkäufer selbst noch 500 Rtlr. und zwar am [[16. April]] (Ostern) 1682 ein Betrag von 120 Rtlr., der Rest von dieser Zeit ab in den nächstfolgenden 2 Jahren zu zahlen ist.<br />
Nach einem zwischen dem Verkäufer und seinen Gläubigern getroffenen Vergleich zahlt der Käufer an Doctor Essellen und dessen jüngeren Bruder 540 Rtlr., an Peter Grolman 500 Rtlr., an die Erben Woringen 200 Rtlr. und an [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|von Hugenpoth]] 200 Rtlr. samt den diesjährigen Zinsen, so daß an den Verkäufer selbst noch 500 Rtlr. und zwar am [[16. April]] (Ostern) 1682 ein Betrag von 120 Rtlr., der Rest von dieser Zeit ab in den nächstfolgenden 2 Jahren zu zahlen ist.<br />
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*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
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*[[Symann 1929]] S. 116 Nr. 303
*[[Symann 1929]] S. 116 Nr. 303

Version vom 17. August 2016, 14:15 Uhr

Urkundentext

10. Juli 1681, [Haus] Rechen
Moritz Gosswin von Düngelen zu Dalhausen und Havekenschedt kauft heute von Conradt Joann von Schell zu Rechen und Goldtschmedingh den Meesmannhoff (zu Riemcke) mit allem Zubehör, wie dieser früher vom Haus Daelhausen übertrafen worden ist.
Nach einem zwischen dem Verkäufer und seinen Gläubigern getroffenen Vergleich zahlt der Käufer an Doctor Essellen und dessen jüngeren Bruder 540 Rtlr., an Peter Grolman 500 Rtlr., an die Erben Woringen 200 Rtlr. und an von Hugenpoth 200 Rtlr. samt den diesjährigen Zinsen, so daß an den Verkäufer selbst noch 500 Rtlr. und zwar am 16. April (Ostern) 1682 ein Betrag von 120 Rtlr., der Rest von dieser Zeit ab in den nächstfolgenden 2 Jahren zu zahlen ist.
Der Verkäufer überträgt das Gut erblich mit allen bis heute rückständigen Pächten.
Der Käufer und Verkäufer, wie auch die Zeugen Jost Wilhelm von der Leithen, Conradt Jacob von Omphal und Doctor Adolph Henrich Essellen siegeln und unterschreiben.
Original.
Kaufbriefe von den dem Frhrn. von Düngelen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I. Fol. 45—55.


Literatur

Siehe auch

Anmerkungen