Heraldische Regeln: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: outset; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width…“) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Das Tragen oder benutzen eines Wappen / Hoheitszeichen ist gesetzlich geregelt. Es ist dem Namensrecht entlehnt, bzw. das Namensrecht wird angewandt. | Das Tragen oder benutzen eines Wappen / Hoheitszeichen ist gesetzlich geregelt. Es ist dem Namensrecht entlehnt, bzw. das Namensrecht wird angewandt. | ||
==Verwandte Artikel== | |||
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}} | |||
==Anmerkungen== | |||
<references /> | |||
[[Kategorie:Wappen]] | [[Kategorie:Wappen]] |
Version vom 9. Mai 2016, 12:02 Uhr
Die Herrschaftszeichen des alten Adels, aber auch die Wappen, Symbole und Siegel der neueren Geschichte folgen den Heraldischen Regeln.
diese sind eigentlich ganz einfach, die Schwierigkeit liegt aber - wie immer - im Detail.
- Es gibt nur die Farben: Schwarz, Rot, Blau und Grün
- Es gibt zwei Metalle: Gold (Gelb) und Silber (Weiß)
- Niemals findet sich Farbe an Farbe und Metall an Metall (Ausnahme ist nur der Papst mit Gold-Silbernen Metall)
Die Heraldischen Zeichen, wie der Löwe der Strünkede und das Emscherbrücher Pferd zeigen "immer" nach links. Eigentlich wäre rechts als Blasonierung (Bezeichnung) richtig, da ein Wappen immer vom Wappenträger (also hinter dem Wappen) beschrieben wird.
Die Zeichnung oder grafische Darstellung eines Wappens ist nicht die endgültige Fassung. Durch die Blasonierung wird ein Wappen beschrieben, die Darstellung unterliegt wechselnden Moden.
Das Tragen oder benutzen eines Wappen / Hoheitszeichen ist gesetzlich geregelt. Es ist dem Namensrecht entlehnt, bzw. das Namensrecht wird angewandt.