Urkunde 1645 Oktober 14: Unterschied zwischen den Versionen

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Heubingh 1 Scheffel, davon er den Hirten bezahlet, die Wische gebraucht er selber.<br />
Heubingh 1 Scheffel, davon er den Hirten bezahlet, die Wische gebraucht er selber.<br />
<small>Kopie.</small><br />
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<small>Nachrichten betr. die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen von Sr. Königl. Majestät in Preußen zu Lehen getragen . . . Fol. 23.</small>
<small>Nachrichten betr. die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Freiherrn von Düngellen]] von Sr. Königl. Majestät in Preußen zu Lehen getragen . . . Fol. 23.</small>
 


== Quelle ==
== Quelle ==

Version vom 21. März 2016, 23:06 Uhr

Urkundentext

14. Oktober - 1645
Nachrichten über den Hof Heilinck zu Brakel (Nach einem Bericht des Heidenrich von Schwansboll zu Schwansboll)
Von den Ländereien sind verpfändet (versetzt) an Gerdt Kayser 1 Scheffel, an Klas ahm Hecke 1/2 Malter, an die Reckesche 1/2 Malter:
Heilinck hat 2 Malter 1/2 Scheffel und gibt davon alle Monat 6 Schl.:
Everdt Schmidt 3 Scheffel:
dem Herrn Lieutenant sind 10 Scheffel überlassen (eingethan), wovon man nach seinen Angaben 2 Malter hat angefangen zu bebauen. 2 Scheffel aber durch Clas am Hecke besahmt werden:
Claß am Hecke baut 2 1/2 Scheffel, davon . . . Sommer gebaut:
Henderich Lobbecke 2 Scheffel:
Westerbudde 6 Scheffel:
Wennekinck 6 Scheffel:
Heubingh 1 Scheffel, davon er den Hirten bezahlet, die Wische gebraucht er selber.
Kopie.
Nachrichten betr. die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen von Sr. Königl. Majestät in Preußen zu Lehen getragen . . . Fol. 23.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen