Urkunde 1607 Dezember 16: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. März 2016, 16:12 Uhr
Urkundentext
16. Dezember 1607 Dortmundt
Johans von Auwe. Gerichtsschreiber zu Hoerde, bekundet, daß er heute von Goswin von Dungelen zu Dalhausen mit seinem Recht auf den Heilinghoff zu Brackel und seinem Zubehör belehnt worden sei und er ihm den Lehnseid (juramentum fidelitatis) geleistet habe.
Unterschrift des von Auwe.
Original.
Nachrichten betr. die Camenschen Lehngüter, welche ehemals die Freiherrn von Düngellen von dem König von Preußen zu Lehn getragen haben . . . Fol 9.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 6 Nr. 136
- Werbeck 1999
Siehe auch