Urkunde 1269 (Voßnacken): Unterschied zwischen den Versionen

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[[1269]]: Walther von Duleberg erklärt sich bereit, auf den Zehnten zu Voßnacken zu Händen des Dietrich von Horst und der Nonnen zu Sterkrade zu verzichten, wenn diese von dem Erzbischof von Köln das Eigentumsrecht erwirken können.<br />
[[1269]]: Walther von Duleberg erklärt sich bereit, auf den Zehnten zu [[Voßnacken]] zu Händen des Dietrich von Horst und der Nonnen zu Sterkrade zu verzichten, wenn diese von dem Erzbischof von Köln das Eigentumsrecht erwirken können.<br />
Material : Pergament<br />
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Überlieferung : Ausfertigung
Überlieferung : Ausfertigung

Version vom 9. Januar 2016, 10:57 Uhr

Urkundentext

1269: Walther von Duleberg erklärt sich bereit, auf den Zehnten zu Voßnacken zu Händen des Dietrich von Horst und der Nonnen zu Sterkrade zu verzichten, wenn diese von dem Erzbischof von Köln das Eigentumsrecht erwirken können.
Material : Pergament
Überlieferung : Ausfertigung

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Sterkrade, Urkunden AA 0514, 121.98.00 Sterkrade, Kloster, Nr. 8 [1]

Vgl.:

Siehe auch


Anmerkungen