Urkunde 1735 Oktober 6: Unterschied zwischen den Versionen
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Freifrau von [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Düngellen]] zu Dahlhausen, geborene von der Marck Freiherrn von Elverfeld zu Villigst, betr. Inventar. Vol. 1. |
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March Freiherrn von Elverfeld zu Villigst, betr. Inventar. Vol. 1. |
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Aktuelle Version vom 8. Juli 2025, 11:38 Uhr
Urkundentext
6. Oktober 1735, Villigst
Die Eheleute Hendrich Friederich Wilhelm Freiherr von der Marck, Herr zu Villigst, Rhur und Verbeck, und Anna Charlotte, geborene Freiin von Sybergh, schließen mit der Witwe Isabella Dorothea Freifrau von Kettler.
Frau zu Brüggen, Gerckendahl und Berchumb. sowie deren ältesten Sohn Friederich Moritz Freiherrn von Kettler einen Vergleich dahin,
daß sie ihnen sofort die Hälfte des Korn- und Blutzehnten zu Geisecke und Overberge im Amte Schwerte und den Anteil an dem Hofe Exterbrinck zu Geisecke bis zur Einlösung von 4 näher bezeichneten Schuldverschreibungen im Betrage von 2353 Rtlr. 12 Stbr. ¾ dt. überweisen. Die Eheleute von der Marck erhalten das Vorverkaufsrecht des Zehnten und des Hofes, da diese vom Hause Villigst herrühren.
Beide Parteien siegeln und unterschreiben.
Unterschrift der Zeugen Pastor J. H. Mintert zu Henner. und B. C. Eickelberg.
Kopie.
Freifrau von Düngellen zu Dahlhausen, geborene von der Marck Freiherrn von Elverfeld zu Villigst, betr. Inventar. Vol. 1.
Fol. 31 und 32.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 274 Nr. 586
- Werbeck 1999
Siehe auch
