1263: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ereignisse ==
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* 1263 waren Gerlach v. Bicht und Macharius v. Leden, Ritter (auch v, Lidenen geschrieben), Burgmannen zu Strünkede.<ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref>  
* 1263 waren Gerlach v. Bicht und Macharius v. Leden, Ritter (auch v, Lidenen geschrieben), Burgmannen zu Strünkede.<ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref>  
'''25. Februar'''
* Ritter Gerlach von Strünkede quittiert die erhaltenen 100 Mark des Grafen Dietrich von Kleve für die Übergabe der Burg Strünkede und wird des Grafen Burgmann auf dem benachbarten Berg.<ref>[[Urkunde 1263 Februar 25]]</ref>


'''30. Juli'''
'''30. Juli'''
* Ritter Gerlach v. Strünkede bekundet, daß er sich mit seinem Herrn, dem Grafen v. Cleve, wegen Schloß Strünkede in Streit befunden habe, daß es zur Fehde gekommen sei, die durch Vermittlung der Vasallen und Getreuen dahin ausgesöhnt sei, daß er, Gerlach, in das Schloß Strünkede zurückkehren und sein seitheriges Haus daselbst beziehen und sich künftig wie ein Ministeriale des Grafen v. Cleve ansehen werde. Für die untere Burg wolle er drei Kastellane bestellen, die beiden Ritter Gerlach v. Brigt und Macharius v. Lidern und den Knappen Gerlach v. Worsteruort, welche dem Grafen schwören sollten, das Schloß treu zu bewahren. Thurm und Thor der Hauptburg sollen in Gewalt des Grafen stehen, der in Vor- und Hauptburg so viele Leute legen dürfe als ihm beliebe. Gerlach solle in dem Schloß seine Anverwandten, wenn sie dort Recht und Schutz zu suchen hätten, aufnehmen dürfen, nur nicht solche von ihnen, die mit einer Infamie behaftet seien. Räubern und Übelthätern dürfe er niemals Aufnahme gewähren. Sobald Gerlach einen dieser Punkte, die er beschwören mußte, breche, solle er Strünkede und alle c1evischen Lehen verlieren. (Nach A. Fahne, 1958, S. 375.) <ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref>  
* Ritter Gerlach v. Strünkede bekundet, daß er sich mit seinem Herrn, dem Grafen v. Cleve, wegen Schloß Strünkede in Streit befunden habe, daß es zur Fehde gekommen sei, die durch Vermittlung der Vasallen und Getreuen dahin ausgesöhnt sei, daß er, Gerlach, in das Schloß Strünkede zurückkehren und sein seitheriges Haus daselbst beziehen und sich künftig wie ein Ministeriale des Grafen v. Cleve ansehen werde. Für die untere Burg wolle er drei Kastellane bestellen, die beiden Ritter Gerlach v. Brigt und Macharius v. Lidern und den Knappen Gerlach v. Worsteruort, welche dem Grafen schwören sollten, das Schloß treu zu bewahren. Thurm und Thor der Hauptburg sollen in Gewalt des Grafen stehen, der in Vor- und Hauptburg so viele Leute legen dürfe als ihm beliebe. Gerlach solle in dem Schloß seine Anverwandten, wenn sie dort Recht und Schutz zu suchen hätten, aufnehmen dürfen, nur nicht solche von ihnen, die mit einer Infamie behaftet seien. Räubern und Übelthätern dürfe er niemals Aufnahme gewähren. Sobald Gerlach einen dieser Punkte, die er beschwören mußte, breche, solle er Strünkede und alle c1evischen Lehen verlieren. (Nach A. Fahne, 1958, S. 375.) <ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref>


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== Quellen==
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[[Kategorie:Zeitachse]]
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2021, 09:36 Uhr

Was geschah 1263?

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Ereignisse

  • 1263 waren Gerlach v. Bicht und Macharius v. Leden, Ritter (auch v, Lidenen geschrieben), Burgmannen zu Strünkede.[1]

25. Februar

  • Ritter Gerlach von Strünkede quittiert die erhaltenen 100 Mark des Grafen Dietrich von Kleve für die Übergabe der Burg Strünkede und wird des Grafen Burgmann auf dem benachbarten Berg.[2]

30. Juli

  • Ritter Gerlach v. Strünkede bekundet, daß er sich mit seinem Herrn, dem Grafen v. Cleve, wegen Schloß Strünkede in Streit befunden habe, daß es zur Fehde gekommen sei, die durch Vermittlung der Vasallen und Getreuen dahin ausgesöhnt sei, daß er, Gerlach, in das Schloß Strünkede zurückkehren und sein seitheriges Haus daselbst beziehen und sich künftig wie ein Ministeriale des Grafen v. Cleve ansehen werde. Für die untere Burg wolle er drei Kastellane bestellen, die beiden Ritter Gerlach v. Brigt und Macharius v. Lidern und den Knappen Gerlach v. Worsteruort, welche dem Grafen schwören sollten, das Schloß treu zu bewahren. Thurm und Thor der Hauptburg sollen in Gewalt des Grafen stehen, der in Vor- und Hauptburg so viele Leute legen dürfe als ihm beliebe. Gerlach solle in dem Schloß seine Anverwandten, wenn sie dort Recht und Schutz zu suchen hätten, aufnehmen dürfen, nur nicht solche von ihnen, die mit einer Infamie behaftet seien. Räubern und Übelthätern dürfe er niemals Aufnahme gewähren. Sobald Gerlach einen dieser Punkte, die er beschwören mußte, breche, solle er Strünkede und alle c1evischen Lehen verlieren. (Nach A. Fahne, 1958, S. 375.) [3]

Quellen

  1. Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16
  2. Urkunde 1263 Februar 25
  3. Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16

Das Jahr 1263 wird in folgenden Artikeln erwähnt: