Gemeindevertretung Baukau: Unterschied zwischen den Versionen

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Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
==1882-1887==
Für die Gemeidne Baukau
:Landwirt Heinrich Lechtape (I. Abtl.)
:Landwirt Heinrich Lochthofe (II. Abtl.)https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/9092110
==1892<ref>Adressbuch Herne 1892</ref>==
==1892<ref>Adressbuch Herne 1892</ref>==
2. Gemeinde Baukau
2. Gemeinde Baukau

Aktuelle Version vom 4. Januar 2025, 11:53 Uhr

Gemeindeverfassung

Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde "alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons". "Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen". Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.

1882-1887

Für die Gemeidne Baukau

Landwirt Heinrich Lechtape (I. Abtl.)
Landwirt Heinrich Lochthofe (II. Abtl.)https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/9092110

1892[1]

2. Gemeinde Baukau

Gemeindevorsteher

Schreinermeister Kortebusch

Stellvertreter
Landwirt Trösken
Gemeindevoerordnete

I. Abteilung

Lechtape
Ketteler

II. Abteilung

Dreiskamp
Lochthofe

III. Abteilung

Braun
Märtz

Amtsverordneter:
Landwirt Lochthofe, seit 1888.
Waisenräte:
Landwirt Trösken
Schmiedemeister Halstrick

Schaefer 1912 und Adressbuch 1908

Die letzte Vertretung der Gemeinde Baukau, die unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmannes Dr. la Roche stand, setzte sich zusammen aus dem
  • Sassenhoff, Karl. Gemeindevorsteher
  • Sengenhoff, Dietrich, stellv. Gemeindevorsteher, Landwirt
  • Kette, Hermann, Bergassessor
  • Halstrick, Josef, Fabrikant
  • Haarmann, Heinrich, Wirt
  • Schütz, Hugo, Betriebsführer
  • Laukamp, Bernhard, Bergmann
  • Beckmann, Heinrich, Wirt
  • Koop, Heinrich, Wirt
  • Sehrbruch, August, Landwirt
  • Sassenhoff, E. Rechnungsführer

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Quelle

  1. Adressbuch Herne 1892