Gemeindeversammlung Herne: Unterschied zwischen den Versionen

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Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde ''"alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons"''. ''"Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen"''. Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.  
==1890/1892==
==1890/1892==
1. '''Gemeinde Herne'''
1. '''Gemeinde Herne'''
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Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der [[Armenhaus (Wiescherstraße)|Armenanstalt]], Flurschütz Trösken.
Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der [[Armenhaus (Wiescherstraße)|Armenanstalt]], Flurschütz Trösken.
==1893==
Gemeinde Herne - Wahl im Dezember 1893<ref>https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/10966386</ref>
*II. Abteilung
**Wilhelm Schlenkhoff
**Rautert
**Schmidt-Sodingen
==[[Schaefer 1912]]==
==[[Schaefer 1912]]==
:Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=Ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn [[Friedrich Cremer (1836-1920)|Cremer]] und 12 Verordnete, nämlich die Herren:
:Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=Ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn [[Friedrich Cremer (1836-1920)|Cremer]] und 12 Verordnete, nämlich die Herren:

Aktuelle Version vom 6. Februar 2024, 18:38 Uhr

Gemeindeverfassung

Erst die Westfälische Landgemeindeordnung von 1841 bezeichnete als Gemeinde "alle diejenigen Orte (Dörfer, Bauerschaften, Kirchspiele), welche für ihre Kommunalbedürfnisse gegenwärtig einen eigenen Haushalt haben, es sei auf Grund eines besonderen Etats oder einer Abteilung des Etats der Bürgermeisterei oder des Kantons". "Sind infolge der bisher geltend gewesenen Gesetze mehrere früher selbständige Gemeinden jetzt zu einem Haushalt verbunden, so ist jede derselben berechtigt, die Trennung aus diesem Verbande und ihre Wiederherstellung als eigene Gemeinde zu verlangen". Der Gemeindevorsteher wird vom Landrat ernannt.


1890/1892

1. Gemeinde Herne

Sonstige Gemeindebeamte: Hausvater Cremer bei der Armenanstalt, Flurschütz Trösken.

1893

Gemeinde Herne - Wahl im Dezember 1893[2]

  • II. Abteilung
    • Wilhelm Schlenkhoff
    • Rautert
    • Schmidt-Sodingen

Schaefer 1912

Nach [der Westfälischen Landgemeinde=Verfassung] wird die Gemeinde unter Aufsicht und Mitwirkung des Amtmanns vertreten durch den Vorsteher und einer durch Satzung zu bestimmenden Zahl von Gemeinde=Verordneten. Herne besaß, als es das zu eng gewordene Gewand der Landgemeinde=Ordnung abstreifte, zuletzt als Vorsteher Herrn Cremer und 12 Verordnete, nämlich die Herren:
Gemeindeversammlung-Herne-1897.jpg

Die Mitglieder der Gemeindevertretung kurz vor der Stadtwerdung. Unten sitzend von links nach rechts: Wilhelm Klüsener, Friedrich Richter, Carl Theodor Kartenberg, in der Mitte Amtmann Hermann Schäfer, Gemeindevorsteher Friedrich Cremer, Direktor Friedrich Papentin und Wilhelm Schlenkhoff.
Oben stehend v.l.n.r.: Heinrich Mumme, Valentin Ranft, August Schmidt-Sodingen, Wilhelm Voss, Friedrich Bromen, Ludwig Rautert und Carl Schröder.

Bildquelle (Direktlink): Stadtarchiv Herne auf HalloHerne.de: Hermann Schäfer war Hernes erste Bürgermeister - Die Wahl jährt sich zum 125. Mal. Abgerufen am 27. April 2022

Abgelöst durch Stadtverordneten-Versammlung Herne 1897

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Quellen