Der Hof Bergelmann - Teil 1: Unterschied zwischen den Versionen

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Von Leo Reiners


<big><big>Der Hof Bergelmann</big> - Sein Verhältnis zum Reichshof Castrop. - Eine mindestens 1100jährige Geschichte.
<big><big>Der Hof Bergelmann</big> - Sein Verhältnis zum Reichshof Castrop. - Eine mindestens 1100jährige Geschichte.
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Wie die Urkunde von [[1019]] erkennen läßt, war der Reichshof Castrop damals der Abtei Deutz zu Lehen gegeben, die einem Azo das Nutzungsrecht überließ. Im Jahre [[1266]] nennt Graf Dietrich von Cleve den Hof Castrop "seinen Hof", im Jahre [[1314]] versetzen die Clever Grafen ihn für 600 Mark Brabantischer Pfennige an die Herren von Strünkede, denen er in der Folgezeit mehrfach genommen und wiedergegeben wird, [[1495]] erhält ihn Neveling Stael in Pfandschaft, [[1516]] der Herr von Viermund auf Bladenhorst, [[1555]] nimmt ihn der Herzog von Cleve wieder an sich, [[1645]] kommt er an Kurbrandenburg und durch den Großen Kurfürsten an Strünkede zurück.
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Diese  Lehns= und Pfandherrschaften waren natürlich auf die Hofesleute nicht ohne Einfluß, denn hauptsächlich kam es ja darauf an, aus dem Herrschaftsrecht finanziellen Nutzen zu ziehen. So geht aus einem Bladenhorster "Register der Hofesbeden und des Wiesengeldes des Reichshofes Castrop" von [[1553]] hervor, daß der Hof Bergelmann 2 Hämmel aufzubringen hatte. Wahrscheinlich kamen noch 3 Gulden Hofesbeden und zwar je 1 Gulden "Meybede", "Herfsbede" und "Mertynsbede" hinzu. Als die Franzosenherrschaft [[1809]] den Hofesgerichten ein Ende machte und man nach den Befreiungskriegen daran ging, klare Verhältnisse zu schaffen, da erinnerte sich der preußische Staat, daß er der Lehnsherr der alten Reichshöfe war, und daher ließ die Königliche Rentei in Bochum auf den Hof Bergelmann eine jährliche Abgabe von 8 Talern 55 Stübern hypothekarisch eintragen, die auf Martini fällig waren. Auf Grund einer Verordnung vom Jahre [[1834]] konnte später dieser "Canon" kapitalisiert und durch eine bestimmte Summe, die bei Bergelmann auf 222 Taler 27 Sgr. 6 Pfg. veranschlagt war, abgelöst werden. Dies ist denn auch [[1842]] durch den damaligen Herrn des Hofes geschehen.
Diese  Lehns= und Pfandherrschaften waren natürlich auf die Hofesleute nicht ohne Einfluß, denn hauptsächlich kam es ja darauf an, aus dem Herrschaftsrecht finanziellen Nutzen zu ziehen. So geht aus einem Bladenhorster "Register der Hofesbeden und des Wiesengeldes des Reichshofes Castrop" von [[1553]] hervor, daß der Hof Bergelmann 2 Hämmel aufzubringen hatte. Wahrscheinlich kamen noch 3 Gulden Hofesbeden und zwar je 1 Gulden "Meybede", "Herfsbede" und "Mertynsbede" hinzu. Als die Franzosenherrschaft [[1809]] den Hofesgerichten ein Ende machte und man nach den Befreiungskriegen daran ging, klare Verhältnisse zu schaffen, da erinnerte sich der preußische Staat, daß er der Lehnsherr der alten Reichshöfe war, und daher ließ die Königliche Rentei in Bochum auf den Hof Bergelmann eine jährliche Abgabe von 8 Talern 55 Stübern hypothekarisch eintragen, die auf Martini fällig waren. Auf Grund einer Verordnung vom Jahre [[1834]] konnte später dieser "Canon" kapitalisiert und durch eine bestimmte Summe, die bei Bergelmann auf 222 Taler 27 Sgr. 6 Pfg. veranschlagt war, abgelöst werden. Dies ist denn auch [[1842]] durch den damaligen Herrn des Hofes geschehen. <ref>Text des Originalartikels der [[Herner Anzeiger]] vom 18. April [[1936]], Autor: [[Leo Reiners]]</ref>


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==Verwandte Artikel==
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==Quellen und Anmerkungen==
==Quellen==
<references />
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[[Kategorie:Bauernhöfe|Berg]]
[[Kategorie:Bauernhöfe|Berg]]
[[Kategorie:Artikel]]
[[Kategorie:Artikel]]

Aktuelle Version vom 4. November 2022, 15:06 Uhr

ehemaliger Hof Bergelmann (Schulte-Bergelmann)
Bergelmann-Hof-1928.jpg
Bildinfo: Der alte Bergelmannsche Hof,
Blick von Süden
bevor er verkürzt wurde.
Stadtbezirk: Herne-Mitte
Ortsteil: Herne
Kartengitter: G4
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Letzte Änderung: 04.11.2022
Geändert von: Andreas Janik

Von Leo Reiners

Der Hof Bergelmann - Sein Verhältnis zum Reichshof Castrop. - Eine mindestens 1100jährige Geschichte.

Mitten im Behördenviertel liegt heute ein einsamer Zeuge aus einem anderen Herne, der Hof Bergelmann. Keiner der in Herne aus der dörflichen Zeit erhalten gebliebenen Bauernhöfe ist so vom Verkehr des großstädtischen Lebens umbrandet wie er. Keiner wird daher auch so viel beachtet, zumal sein Inschriftenverziertes Deelentor als ein ständiges Buchstabenrätzel die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden auf sich lenkt.

Von diesem Hofe und der Geschichte seines Geschlechtes sei heute die Rede, da uns unsere topographisch geordnete Behandlung des alten Herne jetzt von der zuletzt besprocheneen Bahnhofstraße mit ihren Nebensträßen in das westliche Stadtgebiet führt.

Der Hof liegt auf der östlichen Höhe des Westbachtales, auf dessen Westufer der Hof Rensinghoff lag. Benachtbart waren ihm die Höfe des kleinen und großen Overkamp, denen auf der westlichen Höhe des Westbachufers der Hof Sengenhoff (Vgl. Am Sengenhoff) entsprach. (Diese Lage auf den Höhen der Bachaue ist heute noch gut an der Shamrockstraße zu erkennen, die zwischen Kronprinzen= und Courrièresstraße eine tiefe Senke bildet, an deren tiefsten Stelle [ Hermann-Göring-Straße ] der Westbach [heute unterirdisch] fließt.) Die Lage des Bergelmannschen Hofes war auch insofern bemerkenswert, als dafür der Abhang des Emschertales ausgewählt war, der am besten in der Steigung der Bahnhofstraße von der Behrensstraße bis zur evgl. Kirche erkennbar ist. Auch auf dem Wege vom Adolf-Hitler-Platz, der erheblich angeschüttet ist (man entsinne sich nur des tief gelegenen Wiesengrundes, in dem heute Polizeiamt und Sparkasse stehen) durch die Kronprinzenstraße zur Shamrockstraße hin erkennt man den genannten Abhang, auf dessen Höhe die beiden Overkamp lagen. Der Bergelmannsche Hof ist also nach besonderer Ueberlegung an die jetzige übersichtliche, wassergeschützte und wasserbenachbarte Stelle gesetzt worden. Das muß zu einer Zeit gewesen sein, wo solche Gesichtspunkte für die Ansiedlung den ausschlag gaben. In der Tat gehört der Bergelmannsche Hof zu den ganz alten Herner Höfen. Zum ersten Male ist er im Jahre 1486 im Märkischen Schatzbuch urkundlich genannt. Allerdings erscheint er dort in der Form "Berthelman". Dieser Berthelman hatte 5 Gulden Steuer zu zahlen. "Berthelmans soen" saß damals "op des Kluseners guet" und war zu 2 Gulden veranlagt. Das es sich bei "Berthelman" um unseren Bergelmann handelt, geht daraus hervor, daß "Berthelman" und sein Sohn nicht unter Herne, sondern unter Gericht und Hof Castrop aufgeführt werden und zwar mit Overkamp und anderen zusammmen als "Haefslude tot Herne". Der Hof "Berthelman" gehörte also zu Hofesverband Castrop. Nur 34 Jahre später (1520) erscheint in einer Urkunde des Herzogs Johann von Cleve, in der die Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Hofes Castrop bestätigt werden, unter den "havesluyde" der Name "Bergelman". Es handelt sich also bei beiden Namensformen um denselben Hof.

Die Tatsache, daß der Bergelmannsche Hof zum Reichshof Castrop gehörte, läßt den Rückschluß zu, daß er in die germanische Zeit zurückreicht. Um das zu begründen, bedarf es einer näheren Erläuterung. In der Zeit der bäuerlichen Selbstständigkeit, als noch nicht die Adeligen die Bauern in Abhängigkeit gebracht hatten, bestanden - in Auswirkung des germanischen Prinzips vom frei gewählten Führer und vom Volksgericht [!]- als Zusammenschluß der freien Bauern die Hofesverbände mit einem Oberhof, auf dem der Hofesrichter saß, und einem Hofesgericht, vor dem die Hofesangelegenheiten der Mitglieder behandelt wurden. Einzelne Oberhöfe haben ide Bezeichnung "Reichshof" erhalten. Man führt das darauf zurückm daß Karl der Große bei der Eroberung des Sachsenlandes verdiente Franken in die strategisch als Verpflegungsstationen wichtigsten Oberhöfe setzte und mit ihrer Hilfe durch das Verwaltungsinstrument der Hofesverbände seine Herrschaft zu festigen suchte. Andere Forscher lassen die Reichshöfe und die damit verbundenen Hofesverbände erst um diese Zeit als Siedlungsstätten der zur Verteidigung wichtiger Befestigungen bestimmten Besatzungen, andere als Maßnahme der Sachsen bei der Eroberung des Bruktererlandes gegenüber den Unterworfenen entstehen. Doch dürften diejenigen Recht haben, die den Reichshöfen und den zugehörigen Hofesverbänden eine urgermanische Einrichtung, einen Ueberrest des frühgermanischen Bodenrechts sehen, das Karl der Große nur zu seinen Zwecken angewandt habe.

Ist dies der Fall, so bestand der Hofesverband Castrop (urkundlich ist er mit 6 Höfen und 33 Unterhöfen zum ersten Male 1019 erwähnt, wo der Erzbischof von Köln und der Abt Folgert von Deutz den Herrenhof Castrop einem Kleriker Azo und seiner Gattin Adzila zur Bittweisen Benutzung überlassen) schon weit vor Karl dem Großen und der größte Teil seiner Höfe hatte sich schon zur Bruktererzeit, also vor dem Einfall der Sachsen im Jahre 0694, zu dem Hoffesverband des Hofes Castrop zusammengeschlossen. Ist aber eine der anderen erwähnten Theorien richtig, so muß der Hof Bergelmann als einer der wenigen noch freien Hofesgüter, die 1520 in der Urkunde Herzog Johanns von Cleve und 1486 im Märkischen Schatzbuch als zum Hof Castrop gehörig aufgeführte werden, mindestens zu Karls des Großen Zeit (um 800) bestanden haben, denn sonst wäre er wohl kaum mit dem Reichshof Castrop vereinigt worden, der doch außerhalb Hernes und der später für Herne zuständigen Herrschaftsbezirke Bochum bzw. Strünkede lag. Der Hof Bergelmann hat also mindestens seine 1100 Jahre Geschichte hinter sich.

Wesentliches Kennzeichen der freien Hofesleute war, daß ihr Besitz von erbteilung und Gewinngeld befreit war. Er erbte sich also unversplittert fort und bei Besitzübertragungen war kein Gewinngeld, wie bei den von einem Grundherrn abhängigen Höfen, zu zahlen. Doch mußten die jungen Höfner auf den jährlich Dienstag nach Martini stattfindenden Hofestagen die aufnahme in den Hofesverband nachsuchen, wobei sie für sich das Aufnahmegeld, für den verstorbenen "Hofesbeständer" aber das Sterbegeld zu entrichten hatten. Verließ ein Hofesangehöriger (Sohn oder Tochter) durch Heirat oder aus einem anderen Grunde den Hof, so mußte er sich mit einem Viertel Wein lösen. Beim Tode einer "Mannsperson" waren als Abgabe 4 Dortmunder Schullinge und das beste Gewand des Verstorbenen zu geben. Scharf wurde darüber gewacht, daß der Bestand der Höfe nicht geschmälert, daß nichs zersplittert, vertauscht oder mit Schulden belastet wurde.

Wie die Urkunde von 1019 erkennen läßt, war der Reichshof Castrop damals der Abtei Deutz zu Lehen gegeben, die einem Azo das Nutzungsrecht überließ. Im Jahre 1266 nennt Graf Dietrich von Cleve den Hof Castrop "seinen Hof", im Jahre 1314 versetzen die Clever Grafen ihn für 600 Mark Brabantischer Pfennige an die Herren von Strünkede, denen er in der Folgezeit mehrfach genommen und wiedergegeben wird, 1495 erhält ihn Neveling Stael in Pfandschaft, 1516 der Herr von Viermund auf Bladenhorst, 1555 nimmt ihn der Herzog von Cleve wieder an sich, 1645 kommt er an Kurbrandenburg und durch den Großen Kurfürsten an Strünkede zurück.

Diese Lehns= und Pfandherrschaften waren natürlich auf die Hofesleute nicht ohne Einfluß, denn hauptsächlich kam es ja darauf an, aus dem Herrschaftsrecht finanziellen Nutzen zu ziehen. So geht aus einem Bladenhorster "Register der Hofesbeden und des Wiesengeldes des Reichshofes Castrop" von 1553 hervor, daß der Hof Bergelmann 2 Hämmel aufzubringen hatte. Wahrscheinlich kamen noch 3 Gulden Hofesbeden und zwar je 1 Gulden "Meybede", "Herfsbede" und "Mertynsbede" hinzu. Als die Franzosenherrschaft 1809 den Hofesgerichten ein Ende machte und man nach den Befreiungskriegen daran ging, klare Verhältnisse zu schaffen, da erinnerte sich der preußische Staat, daß er der Lehnsherr der alten Reichshöfe war, und daher ließ die Königliche Rentei in Bochum auf den Hof Bergelmann eine jährliche Abgabe von 8 Talern 55 Stübern hypothekarisch eintragen, die auf Martini fällig waren. Auf Grund einer Verordnung vom Jahre 1834 konnte später dieser "Canon" kapitalisiert und durch eine bestimmte Summe, die bei Bergelmann auf 222 Taler 27 Sgr. 6 Pfg. veranschlagt war, abgelöst werden. Dies ist denn auch 1842 durch den damaligen Herrn des Hofes geschehen. [1]

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Quellen

  1. Text des Originalartikels der Herner Anzeiger vom 18. April 1936, Autor: Leo Reiners