1543: Unterschied zwischen den Versionen

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* Gerd und Adolf v, Bodelschwingh leihen Bernd von Strünkede 1543 300 Gulden. Da letzterer den Betrag nicht zurückzahlt oder nicht zahlen konnte, der Hof Mengede (siehe auch [[1238]])in diesem Geschäft aber als Pfand verschrieben war, gelangte er in den Besitz derer v. Bodelschwingh in Castrop. Zum genannten Hofe, dem ehemaligen Königsgut, gehörte auch ein sogenanntes Hofesgericht, dem alle Hofangehörigen unterstellt waren (wie überall, auch bei uns). Dieses Gericht unterstand denen v. Strünkede, später denen v. Bodelschwingh. In Mengede selbst aber gab es außerdem noch einen Freistuhl des Femegerichts, vor den selbst die Strünkeder und andere Adlige geladen werden konnten. (Nadi Pfarrer Stenger, Mengede, Tausend Jahre Mengede, Dortmund 1926.) <ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref>
* Gerd und Adolf v, Bodelschwingh leihen Bernd von Strünkede 1543 300 Gulden. Da letzterer den Betrag nicht zurückzahlt oder nicht zahlen konnte, der Hof Mengede (siehe auch [[1238]])in diesem Geschäft aber als Pfand verschrieben war, gelangte er in den Besitz derer v. Bodelschwingh in Castrop. Zum genannten Hofe, dem ehemaligen Königsgut, gehörte auch ein sogenanntes Hofesgericht, dem alle Hofangehörigen unterstellt waren (wie überall, auch bei uns). Dieses Gericht unterstand denen v. Strünkede, später denen v. Bodelschwingh. In Mengede selbst aber gab es außerdem noch einen Freistuhl des Femegerichts, vor den selbst die Strünkeder und andere Adlige geladen werden konnten. (Nadi Pfarrer Stenger, Mengede, Tausend Jahre Mengede, Dortmund 1926.) <ref>Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16</ref>


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'''19. Mai'''
* Sibilla, von Gotts genaden, dess kayserlichen fryweltlichen stiffts Essen abdissein, graeffynne zu Montfort und Rottenfelss belehnt [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Hinrick von Duneglen]], unsen erffschencken, zu leen und deinstmansrechte mit dem schenckampt und mit dem gude zu Overbeck, gelegen im kerspell von Steyll, das unse leen und frye deinstmansguder sein.<ref>Urkunde 1543 Mai 19</ref>
 
== Quellen==
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Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt:
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[[Kategorie:Zeitachse]]
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2021, 16:52 Uhr

Was geschah 1543?

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Ereignisse

  • Gerd und Adolf v, Bodelschwingh leihen Bernd von Strünkede 1543 300 Gulden. Da letzterer den Betrag nicht zurückzahlt oder nicht zahlen konnte, der Hof Mengede (siehe auch 1238)in diesem Geschäft aber als Pfand verschrieben war, gelangte er in den Besitz derer v. Bodelschwingh in Castrop. Zum genannten Hofe, dem ehemaligen Königsgut, gehörte auch ein sogenanntes Hofesgericht, dem alle Hofangehörigen unterstellt waren (wie überall, auch bei uns). Dieses Gericht unterstand denen v. Strünkede, später denen v. Bodelschwingh. In Mengede selbst aber gab es außerdem noch einen Freistuhl des Femegerichts, vor den selbst die Strünkeder und andere Adlige geladen werden konnten. (Nadi Pfarrer Stenger, Mengede, Tausend Jahre Mengede, Dortmund 1926.) [1]


19. Mai

  • Sibilla, von Gotts genaden, dess kayserlichen fryweltlichen stiffts Essen abdissein, graeffynne zu Montfort und Rottenfelss belehnt Hinrick von Duneglen, unsen erffschencken, zu leen und deinstmansrechte mit dem schenckampt und mit dem gude zu Overbeck, gelegen im kerspell von Steyll, das unse leen und frye deinstmansguder sein.[2]

Quellen

  1. Herne - unsere Stadt, September 1964, S.16
  2. Urkunde 1543 Mai 19

Das Jahr 1543 wird in folgenden Artikeln erwähnt: