Urkunde 1727 Januar 8: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Dezember 2016, 23:05 Uhr

Urkundentext

8. Januar 1727, Dahlhausen
Johann Moritz Wynold von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Hafeckenschede, bekundet, dass er heute an die Eheleute Hendrich Holz und Margaretha vom Helwegshofe seinen Hof Holz zu Goldham mit Haus und allem Zubehör, wie ihn der vorige Pächter vom Hause Dahlhausen in Pachtung gehabt, lebenslänglich verpachtet und in Leibgewinn getan habe.
Die Pächter haben jährlich Martini auf dem Hause Dahlhausen, oder wohin sie verwiesen werden, abzuliefern:
19 Malter Roggen, 19 Malter Gerste, 2 Malter Hafer, 10 Pfd. Flachs, 4 Schuldschweine, 6 Hühner, außerdem für 1 Wiesken 22 ½ Stbr. und für ein anderes 3 Rtlr.: ferner 1 Rind des Winters auszufüttern und wöchentlich 1 Pferdedienst und 2 Fahrten, jedoch nicht über 6 oder 7 Stunden von hier, zu leisten. Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie einer von Baltz beglaubigten Kopie.
Frhr. v. Düngellen zu Dalh. / die Hütungsbereditigten der Dahlhaus, Heide und Overbeck, wegen des in die Schonung beim Accazienwald eingetriebenen Viehs. Fol. 188 u. 189.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen