Urkunde 1722 Dezember 12: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
<blockquote>
[[12. Dezember]] [[1722]], Overdick<br />
[[12. Dezember]] [[1722]], [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdick]]<br />
[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Friedrich Mauritz von Loe]] bekundet, heute von dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Kapitain von Düngellen]] ein Darlehn von 1200 Rtlr. zu 3 % Zinsen zur Unterstützung seines Bruders und Mitbesitzers Diederich Philip von Loe in Preußen (Erlangung einer Kompagnie), gegen Verpfändung seines Kindesteils aus der elterlichen Erbschaft — aus dem Hause Overdick —, erhalten zu haben. Halbjährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.<br />
[[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Friedrich Mauritz von Loe]] bekundet, heute von dem [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Kapitain von Düngellen]] ein Darlehn von 1200 Rtlr. zu 3 % Zinsen zur Unterstützung seines Bruders und Mitbesitzers Diederich Philip von Loe in Preußen (Erlangung einer Kompagnie), gegen Verpfändung seines Kindesteils aus der elterlichen Erbschaft — aus dem Hause Overdick —, erhalten zu haben. Halbjährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.<br />
Der Aussteller sowie Clamor Vincent von Loe siegeln und unterschreiben.<br />
Der Aussteller sowie Clamor Vincent von Loe siegeln und unterschreiben.<br />

Version vom 18. Dezember 2016, 00:00 Uhr

Urkundentext

12. Dezember 1722, Overdick
Friedrich Mauritz von Loe bekundet, heute von dem Kapitain von Düngellen ein Darlehn von 1200 Rtlr. zu 3 % Zinsen zur Unterstützung seines Bruders und Mitbesitzers Diederich Philip von Loe in Preußen (Erlangung einer Kompagnie), gegen Verpfändung seines Kindesteils aus der elterlichen Erbschaft — aus dem Hause Overdick —, erhalten zu haben. Halbjährige Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.
Der Aussteller sowie Clamor Vincent von Loe siegeln und unterschreiben.
2 Kopien.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter / Witwe Justizrätin König, geb. Deging, Klägerin, betr. wechselseitige Forderungen. Fol. 2 u. 3, desgl.: Frhr. v. Düngellen / von Loe-Overdyck, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide, vol. II, Fol. 2 u. 3.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen