Urkunde 1719 Oktober 30: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Dezember 2016, 00:10 Uhr

Urkundentext

30. Oktober 1719, Dahlhausen
Moritz Goßwin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschede, bekundet, von den Eheleuten Johann Volminckhoff und Gerdruth Althoff ein Darlehn von 300 Rtlr. erhalten zu haben.
Zur Sicherheit des Kapitals und der jährlichen Zinsen von 13 Rtlr. verpfändet er den zum Hause Dahlhausen gehörigen Rochmäckershoff.
Rückzahlung des Darlehns, jährlich am 30. October, nach vorheriger vierteljähriger Kündigung bleibt vorbehalten.
Moritz Goßwin von Düngelen, J. M. W. von Düngellen und G. J. von Hugenpoth - Frau v. Dungellen siegeln und unterschreiben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 99.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen