Urkunde 1717 Dezember 29: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 14. Dezember 2016, 00:18 Uhr

Urkundentext

29. Dezember 1717, Dahlhausen
Moritz Goßwin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschede, bekundet, von den Eheleuten Johan Volminckhoff und Cattrine von Hüllen ein Darlehn von 200 Rtlr. zu 4% Zinsen erhalten zu haben.
Rückzahlung des Kapitals am Verfalltag bleibt nach vierteljähriger vorheriger Kündigung vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 98

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen