Urkunde 1715 März 19: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngelen]], Herr zu Dahlhausen und Havetkenscheidt etc., bevollmächtigt den Fürstlich Münsterischen Hofgerichtsprokuratoren Bernhard Tegeler, bei der Münsterischen Lehnkammer die Erneuerung der lehnrührigen Hälfte des Lohmanshofes zu Wistick im Kirspel Meteler, Amt Unna, in seinem Namen zu empfangen und den Lehnseid zu leisten.<br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Moritz Gosswin von Düngelen]], Herr zu Dahlhausen und Haveckenscheidt etc., bevollmächtigt den Fürstlich Münsterischen Hofgerichtsprokuratoren Bernhard Tegeler, bei der Münsterischen Lehnkammer die Erneuerung der lehnrührigen Hälfte des Lohmanshofes zu Wistick im Kirspel Meteler, Amt Unna, in seinem Namen zu empfangen und den Lehnseid zu leisten.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.<br />
<small>Original.<br />
<small>Original.<br />

Version vom 11. Dezember 2016, 20:07 Uhr

Urkundentext

19. März 1715, Dahlhausen
Moritz Gosswin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Haveckenscheidt etc., bevollmächtigt den Fürstlich Münsterischen Hofgerichtsprokuratoren Bernhard Tegeler, bei der Münsterischen Lehnkammer die Erneuerung der lehnrührigen Hälfte des Lohmanshofes zu Wistick im Kirspel Meteler, Amt Unna, in seinem Namen zu empfangen und den Lehnseid zu leisten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Lohmannshof bei Unna. Fol. 85

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen