Urkunde 1703 Februar 8: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 6. Dezember 2016, 23:36 Uhr

Urkundentext

8. Februar 1703, Hattnegen[1] Georg Arnoldt Henrich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, bekundet, von der Witwe des Doktors Herman Georg Bröckelman ein Darlehn von 225 Rtlr. erhalten zu haben.
Er verspricht, aus den Pachteinnahmen seines Erbgutes Middendorff zu Westenfeld, das er der Gläubigerin neben seinen übrigen Gütern besonders verpfändet, jährlich auf Martini 5% Zinsen zu zahlen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Johanna Hedwig von der Wenge, geborene von Cronenberg, bewilligt und bestätigt vorstehende Schuldverschreibung.
Siegel und Unterschrift.
Kopie.
Frhr. v. Düngellen zu Dahlhausen / Erben Bröckelman Intervenierten. Fol. 6— 7.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. = Hattingen