Urkunde 1697 Dezember 31: Unterschied zwischen den Versionen

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Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 2. Dezember 2016, 22:55 Uhr

Urkundentext

31. Dezember 1697,
Wilhelm zu Bicken bekundet die Beilegung seines Streites mit Heinrich Lepler wegen rückständiger Kaufgelder aus den Kaufbriefen von 1652 für Johan Sienbeck im Vest Recklinghausen über 7½ Rtlr. und von 1658 für den † Vater Leplers über 8½ Rtlr. Lepler hat die Schulden bezahlt. Die Parteien verzichten auf Erstattung der entstandenen Kosten.
Unterschrift des Ausstellers und der Zeugen Johan Dietherich Wisman, welcher auch im Namen des Lepler unterschreibt, und des Diederich Dungelen.
Kopie.
Königshof betr. Fol. 1.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen