Urkunde 1696 Oktober 8: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Andreas Janik (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“
(kein Unterschied)

Version vom 2. Dezember 2016, 22:36 Uhr

Urkundentext

8. Oktober 1696, Overdyck
Moritz von Loe bekundet, von dem Doktor der Rechte Alexander Grolman ein Darlehn von 100 Rtlr., rückzahlbar nach 6 Monaten mit den üblichen Zinsen, erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Besitztum.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Frhr. v. Düngellen / v. Loe-Overdyck, betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Fol. 49.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen