Urkunde 1663 März 20: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eheleute Heinrich von Aschenbroch, Herr zu Schönebeck, und Anna Sybilla von Brabeck, bekunden, an die Eheleute Kaufhändler Georg Severin Suthum zu Bochum und Helena Gatharina Merkers ihr Gut Springob in der Bauerschaft Riemke im Kirchspiel Bochum mit allen Gerechtigkeiten und Zubehör mit dem Vorbehalt des Xantischen Zehnten durch ihre Bevollmächtigten Adolph von Wittgenstein und Henrich Northaus aus
Die Eheleute [[Von der Dorneburg gen. Aschebrock (Adelsgeschlecht)|Heinrich von Aschenbroch]], Herr zu Schönebeck, und Anna Sybilla von Brabeck, bekunden, an die Eheleute Kaufhändler Georg Severin Suthum zu Bochum und Helena Gatharina Merkers ihr Gut Springob in der Bauerschaft Riemke im Kirchspiel Bochum mit allen Gerechtigkeiten und Zubehör mit dem Vorbehalt des Xantischen Zehnten durch ihre Bevollmächtigten Adolph von Wittgenstein und Henrich Northaus aus
aus Bochum erblich verkauft zu haben. Der Kaufpreis dient zur Abstoßung der von dem von Schell zu Rechen auf seine Schwestern übertragenen Schulden.<br />
aus Bochum erblich verkauft zu haben. Der Kaufpreis dient zur Abstoßung der von dem von Schell zu Rechen auf seine Schwestern übertragenen Schulden.<br />
Zeugen: Adolph von Wittpenstein, Bürgermeister, und Heinrich Northaus, Bürger zu Bochum.<br />
Zeugen: Adolph von Wittpenstein, Bürgermeister, und Heinrich Northaus, Bürger zu Bochum.<br />

Version vom 2. September 2016, 08:34 Uhr

Urkundentext

20. März 1663
Die Eheleute Heinrich von Aschenbroch, Herr zu Schönebeck, und Anna Sybilla von Brabeck, bekunden, an die Eheleute Kaufhändler Georg Severin Suthum zu Bochum und Helena Gatharina Merkers ihr Gut Springob in der Bauerschaft Riemke im Kirchspiel Bochum mit allen Gerechtigkeiten und Zubehör mit dem Vorbehalt des Xantischen Zehnten durch ihre Bevollmächtigten Adolph von Wittgenstein und Henrich Northaus aus aus Bochum erblich verkauft zu haben. Der Kaufpreis dient zur Abstoßung der von dem von Schell zu Rechen auf seine Schwestern übertragenen Schulden.
Zeugen: Adolph von Wittpenstein, Bürgermeister, und Heinrich Northaus, Bürger zu Bochum.
Unterschrift der Eheleute Aschenbroch und der Zeugen.
Kopie.
Schmiedung : Schragmüller / Die Eingesessenen in Riemke, betr. Schafhudegerechtigkeit. Fol. 32—36


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen