Urkunde 1657 Mai 28: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 25. April 2016, 15:45 Uhr

Urkundentext

28. Mai 1657
Rötger von Düngelen zu Dalhausen und Haffkenscheidt bevollmächtigt den Fürstlich Münsterischen Hofgerichtsprokuratoren Henrich Schröder, der auch im Jahre 1646 (?) in seinem Namen mit dem lehnrührigen Gut Loehof zu Westick, im Amt Unna und in der Grafschaft Marck gelegen, belehnt worden war, bei dem ausgeschriebenen Lehntag die Erneuerung der Belehnung nachzusuchen, und, falls er selbst verhindert sei, hierzu nach seinem Belieben eine andere Person zu beauftragen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Kopie.
Lohmannshof im Amte Unna. Fol, 61


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen