Urkunde 1650 April 26: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. April 2016, 23:31 Uhr

Urkundentext

26. April 1650 Heessen
Georg von der Capellen zu Witteringen bekundet,dass er von Hadwig von Aschenbrock, Wittib von der Reck, zu Heessen und Wolffsberg, und Johanna von der Reck, Herrn zu Dreensteinfuhrt, Vormündern des minderjährigen Bernard Dietherich von der Reck zu Heessen, den Harmanshoff zu Einhorst Kirchspiel Hagen zu rechtem Mannlehen empfangen und Eid und Hulde geleistet habe.
Zeugen: Rembert von und zu Mallinckrott zur Küchen und zum Stromberg und Henrich Cramer, beyde lehnmänner.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Abschrift einer beglaubigten Abschrift des Notars Dr. W. Elverfeldt.
Frhr. v. Düngelen in Sachen des Frhrn. v. d. Reck zu Heessen Haarmannshofes. Fol. 4.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen