Urkunde 1633 Februar 5: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2016, 18:36 Uhr
Urkundentext
5. Februar 1633
Burgermeister und Rat der Reichsstadt Dordtmundt bekunden, mit Einwilligung der 12 Erbsassen und Vierundzwantziger von Wilhelm Wilhelm Meckelenbecke ein Darlehn von 100 Rtlr. zur Verwendung bei diesser itziger kayserlicher inquartirung . . . erhalten zu haben. Zur Sicherheit der 6 Rtlr. Zinsen, welche jährlich am 2.Februar (Lechtmisse) zu entrichten sind, wird insbesonders die gemeine weide verpfändet.
Die Aussteller siegeln mit dem großen Stadtsiegel.
Unterschrift des Sekretärs Johan Brugman.
Original. Pergament, Siegel anhängend, am linken Rande beschädigt.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 24 Nr. 168
- Werbeck 1999
Siehe auch
Anmerkungen