Urkunde 1558 Juli 28: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. März 2016, 13:52 Uhr

Urkundentext

28. Juli 1558
Diederich Delscher, Richter und Rentmeister zu Bochum, bekundet, daß vor ihm Johan von dem Grymbergh genant von Aldenbochum ter Wysche und Clara, Eheleute, erklärten, daß sie im vorigen Jahre an Henrich vam Loe zur Dorneburgh ihren Anteil und Gerechtigkeit zu der Grume, wo die mit ehrer alder und nierh tobehorunge, egendomb, upfall und nidderfall im Amt Bochum und Kirchspiel Herne gelegen ist, wiederlöslich verkauft haben.
Nunmehr ändern sie diesen Vertrag in einen ewigen Verkauf. Sie geloben Währschaft, insbesondere auch für das Korn, das Knippinck zum Grimbergh daraus zu fordern pflegt.
Standgenossen des Gerichts: Gort Carnap, Frone, Johan vam Loe, Bastard, und Jorgen Bomken, Bürger zu Bochum.
Der Richter siegelt, ferner Johan van Altenbochum für sich und seine Frau mit seinem angebornen Siegel.
Unterschrift: Aldenbockum zu der Wische.
Dorneburger Kopiar von 1567.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen