Urkunde 1797 August 16 II

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

5. September 1797:
Friedrich Wilhelm, König von Preussen, belehnt nach dem Tode des Landstände-Directors Caspar Adolph v. Romberg dessen Sohn, den Kämmerer Giesbert Chirstian Friedrich v. Romberg mit dem Gut und Haus "Uhlenbruch" samt dessen Zubehör, gelegen im Kirchspiel Castrop und lehnsabhängig von der Grafschaft Mark ("mit Aussetzung des Guths Wipperfurth, so verdunckelt seyn soll, zur nähern Untersuchung").In Vertretung des v. Romberg erfolgt die Belehnung an dessen Bevollmächtigten den Criminalrat und JustizcommissarJoh. Heinr. Georg Hopmann in Gegenwart des clev. märk. Regierungspräsidenten Otto Georg Albrecht von Rohr und des geheimen Regierungsrats Werner Reinhard Bernhard von Müntz als Lehnmänner.
In Vertretung leistet Hopmann auch den üblichen Lehnseid.Gegeben Emmerich.
Unterschrift: v. Rohr. Maassen.
Am 5. September 1787 war Casp. Adolf zuletzt mit obenstehendem belehnt worden.

Material : Pergament

Überlieferung : Original

Bemerkung : unten links auf der Urkunde findet sich die Notiz, dass die dies bezügliche Eintragung in das Grund- und Hypothekenbuch [fol. 250] am 5. Dezember 1798 erfolgt sei. Signatum: Neucastrop. gez. Jacobi; J.W. Beulman. [1] [2]

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