Urkunde 1735 April 30

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Urkundentext

30. April 1734, Hattnegen[1]
Johan Gerhard Waldbaum bekundet, dass er mit Einwilligung seiner Frau nachfolgende letztwillige Verfügungen getroffen habe:
Sämtliche Kinder sowohl aus erster als zweiter Ehe: Johan Henrich, Herman Henrich, Henrich Wilhelm, Elisabeth Dorothea Lembke und Carl Braun, Söhnlein der † Ehefrau Friedrich Braun, Tochter aus erster Ehe, sind Erben des gesamten Nachlasses.
Die Kinder erster Ehe erhalten, wie dieses mit den Vormündern bei Eingehung der zweiten Ehe verabredet worden ist, 50 Rtlr., welche auch der Schwiegersohn Friedrich Braun nebst 150 Rtlr. Brautschatzgelder erhalten hat, im Voraus (pro praecipio), erben aber im übrigen zu gleichen Teilen.
Seine Frau soll nach ihrem Belieben nach seinem Tode noch 5 Jahre die Nutznießung des Hauses und der übrigern Güter haben, die unverheirateten Kinder versorgen und demjenigen Kinde, welches sich innerhalb dieser Zeit verheiraten würde, neben einer Aussteuer (Ausrüstung) 150 Rtlr. zum Brautschatz geben, die Schuldenzinsen zahlen und innerhalb 5 Monate unter Zuziehung der Kinder ein Inventarverzeichnis aufstellen, die gesamte Nachlassenschaft nach Inhalt dieses Inventars den Kindern nach Ablauf von 5 Jahren übergeben, wobei ihr zum Lebensunterhalt nebst 1/7 aller Mobilien, Moventien und Effekten 700 Rtlr. aus dem Vermögen zu erstatten sind.
Sein Sohn Wilhelm aus jetziger Ehe erhält das Wohnhaus samt der daran und bis an die Ruhr schießenden Weide, wie auch Garten, Bleiche und allem Zubehör und Gerechtsamen, ferner die der Bleiche gegenüberliegenden Wiese die jetzt mit Kühen betrieben wird, zusammen für 1500 Rtlr.
Stirbt eines der Kinder oder Enkel unverheiratet, also ohne Leibeserben, so fällt ihre Nachlassenschaft zu gleichen Teilen an seine Frau, die übrigen Kinder oder Enkel.
Derjenige Erbe, welcher gegen diese Verfügung Widerspruch erhebt, soll auf den Pflichtteil gesetzt werden, das übrige aber die anderen Kinder erhalten.
Unterschriften der Eheleute Johan Gerhardt Waldbaum und Catharina Margaretha Schepman, sowie der Zeugen: Doktor Herman Henrich Bröckelman zu Hattnegen, Johann Bernhard Busch, Heinrich Adam Mahler, Henrich Jörgen Hüser und Jörgen Berendt Bergman.
2 gleichlautende Kopien.
Vermerk: praesentiert u. publiciert Hattnegen. den 5. Juni 1735.
Walbaums Testaments- und Nachlaßverhandlungen. Fol. 1—10

Quelle

Literatur

Siehe auch


  1. Hattingen