Urkunde 1720 April 15

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

15. April 1720, Werden
Theodor, Abt zu Werden und Helmstedden, belehnt nach dem Tode seines Vorgängers Cölestin den Moritz Goswin von Düngellen zu Dahlhausen wiederum zu Dienstmannsrechten mit dem Gut und der Wohnung Dahlhausen, sonst Rindersbroick genannt, ferner mit dem Gute Beckinghausen (*), das Herten Gut genannt im Kirchspiel Wattenscheid, sowie mit dem Vitings Gut zu Goldham und dem Gut Overdiebecke oder Beckmann genant, einer Wiesche bei Crawinkel, einem Abspliß des Gutes Crawinkel, alle im Kirchspiel Bockum, wie auch mit dem Hof Rensing nunmehr Viting in der Bauerschaft Eckel und Möckers Gut im Kirchspiel Stehle durch dessen Bevollmächtigten Christoph Dieterich Essellen, Doktor der Rechte und comes palatinus.
Der Bevollmächtigte leistet Huldung und Eid.
Zeugen: Licentiat der Rechte Johan Franz Contzen und Kanzleiregistrator Ernst Joseph Wasserfort als Stiftsdienstmannslehnmänner.
Der Abt siegelt und unterschreibt.
3 Kopien.

(*) In dem Reversalbrief des Belehnten vom gleichen Tage gesiegelt und unterschrieben von dem Bevollmächtigten, heisst es: Brecklinghausen des Hertes Gut genannt —.
Kopie, beglaubigt von Archivar Lacomblet, Düsseldorf, den 14. Notember 1826. Werdensche Lehen. IV, Fol. 9 u. 10. I, Fol. 71—8, Nr. 11, V, Fol. 21 Nr. 11.

Literatur

Siehe auch

Quelle