Urkunde 1717 Juni 22

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

22. Juni 1717, Dahlhausen
Moritz Gosswin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschedt, bevollmächtigt den Fürstlich Münsterischen Hofgerichtsprokuratoren Bernhard Tegeler, bei der Fürstlich Münsterischen Lehnkammer die Erneuerung des Lehns des Lohmans Hofes zu Westick, Grafschaft Marck, Amt Unna, Kirchspiel Meteler, zu empfangen und in seinem Namen Eid und Hulde zu leisten und eidlich zu versichern, daß er — v. Düngelen — die Zeit des letzt ausgeschriebenen Lehnstages nicht gewußt habe.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Nachricht Lohmanns Hof. Fol. 113.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise