Urkunde 1717 Dezember 29

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

29. Dezember 1717, Dahlhausen
Moritz Goßwin von Düngelen, Herr zu Dahlhausen und Havekenschede, bekundet, von den Eheleuten Johan Volminckhoff und Cattrine von Hüllen ein Darlehn von 200 Rtlr. zu 4% Zinsen erhalten zu haben.
Rückzahlung des Kapitals am Verfalltag bleibt nach vierteljähriger vorheriger Kündigung vorbehalten.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 98
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Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand